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Der Basler Regierungsrat möchte die momentan noch bestehenden Lücken bei der Unterstützung angeschlagener Unternehmen im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus weiter schliessen. Davon profitieren sollen in erster Linie selbständig Erwerbende, welche die bisherigen Kriterien nicht erfüllen konnten. Ausserdem sollen auch Kulturschaffende in Form von Ausfallentschädigungen entlastet werden. Weitere aktuelle Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen finden Sie auch auf unserer Website unter proinnerstadtbasel.ch/plattform/coronavirus.
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Der Regierungsrat hat Ausgaben zu Lasten des Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit an selbstständig Erwerbende, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus arbeitslos geworden sind und vom Bund bisher nicht berücksichtigt werden, bewilligt. Der Kanton richtet nun Unterstützungsleistungen für selbständig Erwerbende ein, welche die Voraussetzungen des Bundes nicht erfüllen, die aber auch wegen der Corona-Krise nachweislich einen namhaften Einbruch bei den Einnahmen erlitten haben bzw. weiterhin erleiden. Im Vordergrund stehen dabei selbstständige Erwerbende aus den Gesundheitsberufen, aber auch inhabergeführte Gewerbebetriebe oder selbstständige Taxifahrerinnen und Taxifahrer. Dafür steht ein maximaler Betrag von 20 Millionen Franken zu Verfügung.
¬ 31. März 2020 | Regierungsrat Basel-Stadt genehmigt Unterstützung für selbständig Erwerbende
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Der Regierungsrat hat den Rahmenvertrag mit der Basler Kantonalbank zur Umsetzung des Unterstützungsprogramms in Sachen Coronavirus genehmigt. Der Regierungsrat hat am 10. März 2020 ein Unterstützungsprogramm für basel-städtische Unternehmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus beschlossen. Dieses beinhaltet Überbrückungskredite mit staatlicher Bürgschaft.
¬ 31. März 2020 | Regierungsrat Basel-Stadt: Rahmenvertrag mit der Basler Kantonalbank
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Eine Initiative für die Schweizer Wirtschaft Um Schweizer KMU’s unkompliziert und solidarisch bezüglich Handling und Massnahmenplanung unterstützen zu können, bietet das BAK Business Consulting von BAK Economics eine telefonische Kurzberatung ohne Kostenfolge an. Egal ob Liquiditätssicherung, Ressourcen-Management oder andere Sofortmassnahmen: Momentan benötigen die Schweizer Firmen umgehend Unterstützung bei ihrer Existenzsicherung während und wohl auch über die Corona-Krise hinaus.
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Der Regierungsrat hat am 24. März 2020 weitere Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus beschlossen. Allmendgebühren Die Allmendgebühren für Boulevardrestaurants, Reklameanlagen, Warenauslagen, Reklamereiter und Marktstände werden vorläufig nicht erhoben. Über den Umgang mit den Gebühren wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Damit kommt der Regierungsrat gezielt dem notleidenden städtischen Gewerbe entgegen. Mieterlass für Mieterinnen und Mieter von kantonalen Liegenschaften Zahlreiche Geschäftsmieter in Liegenschaften, welche dem Kanton gehören, sind von den Schliessungen betroffen. Sie können während der Dauer der Schliessung kaum Erträge generieren, welche unter anderem zur Begleichung der Miete dienen. Daher wird diesen Geschäftsmietern und Gewerbetreibenden für die Dauer von fünf Wochen die Miete erlassen. Die betroffenen Mieter werden in den nächsten Tagen direkt von Immobilien Basel-Stadt informiert. Senkung und Erlass von Parkgebühren Auf rund 300 Parkplätzen im öffentlichen Raum (Zoo-Parkplatz, Egliseeparkplatz, General Guisan-Strasse, sowie Parkplätze im Umfeld des Claraspitals und des Merian Iselin-Spitals) kann vorübergehend gratis und ohne Zeitbeschränkung parkiert werden. In den Parkhäusern Elisabethen, Steinen, Storchen sowie St. Jakob wird der Parktarif auf generell 1 Franken pro Stunde (Tag und Nacht) reduziert. Das City-Parking steht in erster Linie den Spitälern zur Verfügung. Zudem senkt der Regierungsrat den Preis der Besucherparkkarten, die kontrollschildgebunden übers Internet bezogen werden, auf 5 Franken pro Tag und 3 Franken pro Halbtag. Diese Massnahmen gelten vom 26. März bis zum 30. April 2020. Ansonsten gelten weiterhin die normalen Parkiervorschriften. Viele Arbeitnehmende im Gesundheitswesen oder im Detailhandel leben im Umland. Zahlreiche unter ihnen sind mangels Alternativen auf den Öffentlichen Verkehr angewiesen. Sie müssen in der aktuellen Lage darauf zählen können, dass insbesondere die Abstandsvorschriften auch in Trams und Bussen eingehalten werden können. Pendlerinnen und Pendler, die auf das Auto umstiegen können, sollen deshalb problemlos günstige oder kostenlose Parkplätze finden.
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Der Kanton Basel-Stadt informiert unter coronavirus.bs.ch über die aktuelle Einschätzung. Die Informationen werden laufend angepasst. Unter anderem finden Sie grundsätzliche Informationen zur Erkrankung und wie Sie sich davor schützen können, aber auch Tipps zum Umgang mit Anlässen oder Empfehlungen für Reisende.
¬ Mehr Informationen unter coronavirus.bs.ch
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Hier findet Ihr ständig aktualisierte Informationen zur Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz und in den Kantonen. Informiert wird auch über Schutzmassnahmen und Infolines, wo Ihr telefonisch Antworten auf Eure Fragen erhaltet.
¬ Mehr Informationen unter ch.ch
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