Wichtiges im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen.
Die Situation um Corona kann sich momentan ständig verändern. Dies stellt vor allem Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Deswegen werden wir auch weiterhin alle für Euch relevante Informationen zusammentragen und sie kompakt und aktuell auf unserer Plattform präsentieren. Hier ist eine Übersicht zu den wichtigsten Informationen und Links rund um das Thema Coronavirus.
Aktuelle Informationen
Härtefall-Programme kurz vor dem Abschluss
Der Kanton Basel-Stadt hatte bereits früh in der Covid-19-Pandemie Härtefallunterstützungen für besonders stark betroffenen Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Aus insgesamt drei Unterstützungsprogrammen wurden fast 199 Mio. Franken ausbezahlt, wovon der Bund 174 Millionen Franken übernimmt. Betragsmässig erhielten die Gastronomie mit fast 66 Millionen Franken und die Hotellerie mit 64 Millionen Franken die meisten finanziellen Mittel.
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25. Oktober 2022 | MM RR | Härtefall-Programme kurz vor dem Abschluss
Schutzschirm für Grossveranstaltungen soll bis Ende 2022 weitergeführt werden
Mit dem so genannten Schutzschirm können sich Organisationen, die Veranstaltungen ab 5'000 Besucherinnen und Besucher mit überkantonaler Bedeutung in Basel-Stadt planen, gegen das Risiko einer behördlichen Massnahme im Zusammenhang mit der Covid-19 Epidemie schützen.
Nachdem das Bundesparlament im Dezember die Verlängerung dieser Massnahme bis Ende 2022 beschlossen hat, hat der Bundesrat nun die entsprechende Verordnung angepasst und damit die Grundlage für den Vollzug auf kantonaler Ebene geschaffen.
Rückkehr in die normale Lage: Aufhebung der ÖV-Masken- und Isolationspflicht
Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen.
Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis am 22. April 2022 in Konsultation geht.
Die aktuell geltende kantonale Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Basel-Stadt enthält nur noch wenige Schutzmassnahmen, welche Gesundheitsinstitutionen betreffen. Die Massnahmen sind ebenfalls bis zum 31. März 2022 befristet.
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30. März 2022 | MM Bundesrat | Rückkehr in die normale Lage und Planung der Übergangsphase bis Frühling 2023
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30. März 2022 | MM Regierungsrat | Auch im Kanton Basel-Stadt keine behördlichen Massnahmen mehr
Regierungsrat verlängert Corona-Abfederungsmassnahmen für Kultur
Obwohl der Bundesrat am 16. Februar die meisten schweizweiten Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus aufgehoben hat, ist die Situation der Kulturschaffenden weiterhin angespannt.
Veranstalter buchen nur zögerlich, internationale Engagements gibt es kaum. Der Regierungsrat ermöglicht deshalb den Basler Kulturschaffenden von Januar bis Ende April 2022, die bewährten Taggelder zur Existenzsicherung zu ersuchen. Er bewilligt dafür 3,2 Millionen Franken aus dem Krisenfonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Für die Fortführung der Bundesmassnahmen im Kulturbereich im Jahr 2022 stellt er maximal 19,5 Millionen Franken aus dem Krisenfonds zur Verfügung.
Grünes Licht für Frühfahrten an den Morgestraich
Die Fasnächtlerinnen und Fasnächtler können mit dem öffentlichen Verkehr an den Morgestraich fahren.
Nachdem der Bundesrat die Corona-Massnahmen vergangene Woche weitgehend gelockert hat, gibt der Regierungsrat grünes Licht für Frühfahrten am Montagmorgen, 7. März 2022. Im Übrigen stellt es der Regierungsrat den öV-Betrieben frei, an der Fasnacht im Rahmen der gegenwärtigen Bedingungen Nachtfahrten einzuplanen.
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22. Februar 2022 | MM RR | Grünes Licht für Frühfahrten an den Morgenstraich
Coronavirus: Erleichterungen ebenfalls auf kantonaler Ebene
Nach dem Bundesrat beschliesst auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Erleichterungen auf kantonaler Ebene.
Öffentliche Veranstaltungen sind ab sofort wieder ohne besondere Auflagen zulässig. Die entsprechenden Verordnungsbestimmungen werden aufgehoben. In den Schulen, Tagesstrukturen, Kindertagesstätten und Spielgruppen entfällt ab sofort die Maskentragpflicht. Für die Fasnacht hat der Regierungsrat zudem Lockerungen beschlossen. Neu dürfen Restaurants, Beherbergungsbetriebe und Cliquen-Keller durchgehend während der ganzen Fasnacht geöffnet sein. Cliquen-Keller dürfen zudem auch Nicht-Mitglieder bewirten.
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16. Februar 2022 | MM RR | Coronavirus: Erleichterungen auf kantonaler Ebene
Bundesrat hebt Massnahmen auf – einzig Maskenpflicht im ÖV & in Gesundheitseinrichtungen bleibt bis Ende März
Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich.
Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben.
Ab Donnerstag, 17. Februar, sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen aufgehoben:
- die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants
- die Maskenpflicht von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen
- die Maskenpflicht am Arbeitsplatz
- die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen
- die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
- die Einschränkungen privater Treffen
In Absprache mit dem Bundesrat werden auch die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen aufgehoben.
Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.
Basler Fasnacht 2022: Gastronomie mit Schutzmassnahmen geöffnet
Von Montagmorgen, 7. März, 4.00 Uhr, bis Donnerstagmorgen, 10. März, 4.00 Uhr ist in der Basler Innenstadt durchgehend das «Gässle» erlaubt.
Gemeinsam mit dem Fasnachts-Comité hat der Regierungsrat unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Vorschriften die Rahmenbedingungen für die Fasnacht 2022 bestimmt.
Gastronomie mit Schutzmassnahmen geöffnet
Für Restaurants und Beherbergungsbetriebe gelten von Montag bis Mittwoch angepasste Öffnungszeiten von 5.00 bis 1.00 Uhr. Betriebe mit permanent verlängerten Öffnungszeiten gemäss ihrer Betriebsbewilligung können entsprechend länger geöffnet bleiben. Es werden keine Ausnahmebewilligungen für verlängerte Öffnungszeiten erteilt. Die Cliquen-Keller können ebenfalls von 5.00 bis 1.00 Uhr offenbleiben, sind aber nur für Mitglieder zugänglich. Auch Verkaufsstände im Aussenbereich auf privatem und öffentlichem Grund sowie auf den Boulevardflächen werden mit diesem Zeitrahmen bewilligt. Gelegenheits- und Festwirtschaftsbewilligungen werden nur für den Aussenbereich erteilt.
Im Innenbereich der Gastronomiebetriebe und der Cliquen-Keller gelten die Covid-Vorschriften gemäss Bundesrecht. Um den Zugang für die Aktiven in die Gastronomiebetriebe zu vereinfachen, arbeiten der Wirteverband, die Verwaltung und das Fasnachts-Comité gemeinsam an einer Bändeli-Lösung.
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SKB_2022_Ladenoeffnungszeiten_ShoppingCityBasel.pdf
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9. Februar 2022 | MM Regierungsrat | Basler Fasnacht 2022: Drei Tage «Gässle»
Bundesrat hebt Quarantäne und Homeoffice-Pflicht auf und startet Konsultation zu umfassenden Lockerungen
Ab Donnerstag, 3. Februar 2022, wird die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne aufgehoben.
Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden. Er schlägt zudem umfassende Aufhebungen von Massnahmen vor, die er, abhängig von der epidemischen Lageentwicklung, am 16. Februar 2022 beschliessen kann. Die Konsultation dauert bis am 9. Februar.
Bundesrat beschliesst Massnahmen im Bereich Kurzarbeit
Der Bundesrat hat das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sowie die Erhöhung der Höchstbezugsdauer von KAE auf 24 Monate verlängert.
Zudem hat er für alle Betriebe die Karenzzeit und die Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden für Arbeitsausfälle von über 85 Prozent aufgehoben. Für Betriebe, die von der 2G+-Pflicht betroffen sind, wurde der Anspruch auf KAE für Personen in unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen unter bestimmten Bedingungen wieder eingeführt.
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26. Januar 2022 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst Massnahmen im Bereich Kurzarbeit
Der Bundesrat verlängert die Massnahmen
Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; übrige Massnahmen provisorisch bis Ende März.
Die Homeoffice-Pflicht gilt neu bis Ende Februar, ebenso die Kontaktquarantäne. Die 2G- und die 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen ab 300 Personen sowie die Einschränkung privater Treffen gelten provisorisch bis Ende März.
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19. Januar 2022 | MM Bundesrat | Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; übrige Massnahmen provisorisch bis Ende März
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Grafik zu den Massnahmen ab 19. Januar 2022
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25. Januar 2022 | MM Regierungsrat | Verlängerung der Massnahmen bis 26. Februar 2022
Keine Grossveranstaltungen in Innenräumen bis nach den Fasnachtsferien
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat eine Lagebeurteilung für Grossveranstaltungen ab 1'000 Anwesenden in Innenräumen bis nach den Fasnachtsferien vorgenommen.
Er hat entschieden, dass hängige Gesuche bis Mitte März nicht bewilligt werden können und dass bereits erteilte Gesuche widerrufen werden müssen.
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13. Januar 2022 | MM RR | Keine Grossveranstaltungen in Innenräumen bis nach den Fasnachtsferien
Kantonales Unterstützungsprogramm für Gastronomie und Hotellerie 2022
Ab 3. Januar 2022 können die Betriebe aus Gastronomie und Hotellerie ihre Anträge für das kantonale Unterstützungsprogramm einreichen.
Der Regierungsrat hatte wegen der strengeren kantonalen Schutzmassnahmen diese neue Unterstützung für den Monat Dezember 2021 eingerichtet. Das Gesuch ist spätestens bis 28. Februar 2022 einzureichen.
Kanton beschliesst neues Unterstützungsprogramm für Gastronomie und Hotellerie
Der Regierungsrat hat eine neue Verordnung betreffend Unterstützungsprogramm für Gastronomie und Hotellerie im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erlassen.
Zudem werden die Ausbildungsbetriebe wieder unterstützt, damit die Lehrstellen gehalten werden können. Diese Verordnung regelt für den Monat Dezember 2021 die finanzielle Unterstützung von basel-städtischen Betrieben aus der Gastronomie und Hotellerie, die besonders stark von den neuen kantonalen Corona-Massnahmen betroffen sind.
Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen
Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G).
Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Ausserdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht.
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17. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen
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FAQ zu den Massnahmen ab 20. Dezember 2021
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Grafik zu den Massnahmen ab 20. Dezember 2021
2G für Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe
Wo derzeit in Innenräumen die 3G-Regel gilt, gilt künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen).
Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Mit der neuen Regel wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken deutlich häufiger schwer. Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.
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17. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen
2G+ für Discos und Aktivitäten ohne Masken
Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+).
Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird.
Nach der Konsultation wurde diese Regel ergänzt: Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.
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17. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen
Home-Office-Pflicht wird wieder eingeführt
Der Bundesrat führt zudem die Home-Office-Pflicht wieder ein, um die Kontakte zu reduzieren.
Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.
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17. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen
Konsequentere Massnahmen sind notwendig
Im Kanton Basel-Stadt gilt in Restaurants, Bars, Clubs und Diskotheken weiterhin die am vergangenen Mittwoch, 1. Dezember, vom Regierungsrat in Kraft gesetzte Regelung: Zusätzlich zur Zertifikatspflicht wird nach wie vor das Tragen von Masken verlangt.
Die vom Bundesrat am Freitag, 3. Dezember 2021, in diesem Bereich erlassenen milderen Massnahmen reichen vor dem Hintergrund einer bedenklichen epidemiologischen Entwicklung nicht aus und werden nicht übernommen.
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7. Dezember 2021 | MM Regierungsrat | Konsequentere Massnahmen sind notwendig
Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie
Ab Montag, 6. Dezember 2021, wird in der Schweiz die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet, die Home-Office-Empfehlung verstärkt sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests verkürzt.
Ausserdem erhalten zertifikatspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken und damit auf die Maskenpflicht zu verzichten.
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3. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie
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FAQ zu den Massnahmen ab 6. Dezember 2021
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Grafik zu den Massnahmen ab 6. Dezember 2021
Möglichkeit zur Beschränkung auf 2G
Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten.
Zu diesem Zweck muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dann müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesen ist.
Wichtiges für Basel-Stadt:
Aufgrund der seit 1. Dezember 2021 geltenden zusätzlichen Massnahmen im Kanton Basel-Stadt gilt zusätzlich zu den vom Bundesrat erlassenen Massnahmen eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen sowie eine Pflicht zur Konsumation im Sitzen.
Dies gilt aktuell auch für die Gastronomie sowie Clubs & Bars welche auf 2G setzen!
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3. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie
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FAQ zu den Massnahmen ab 6. Dezember 2021
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30. November 2021 | MM RR | Coronavirus: Weitere Massnahmen im Kanton Basel-Stadt
Ausweitung der Maskenpflicht
Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt.
Ausser bei privaten Treffen. Die Maske hat sich als einfaches und kostengünstiges Mittel bewährt, um die Übertragung des Virus zu verhindern.
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3. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie
Ausweitung der Zertifikatspflicht
Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien.
Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Zudem gilt neu bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1'000 Teilnehmenden.
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3. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie
Home-Office-Empfehlung & Maskenpflicht in Büros
Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, gilt eine dringliche Home-Office-Empfehlung.
Zudem müssen alle Mitarbeitende in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
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3. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie
Weitere Massnahmen im Kanton Basel-Stadt
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat aufgrund der ungünstigen Entwicklung der epidemiologischen Lage und der sich verschärfenden Situation in den Spitälern weitere Massnahmen beschlossen.
Die neuen Massnahmen treten per 1. Dezember 2021 in Kraft und gelten befristet bis 31. Januar 2022.
Veranstaltungen:
- Neben der 3G-Regelung müssen an Veranstaltungen inklusive Messen in Innenräumen Gesichtsmasken getragen werden
- Konsumation von Getränken und Speisen sitzend am Tisch
- Ab 6. Dezember: Veranstaltungen inkl. Messen mit 300 bis 1`000 Teilnehmenden müssen dem Gesundheitsdepartement gemeldet werden
Restaurationsbetriebe:
- In Innenräumen von Restaurationsbetrieben, einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokale, müssen alle Personen Gesichtsmasken tragen
- Konsumation in Restaurationsbetrieben (einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokale) muss an Tischen erfolgen
Bereiche Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport:
- In Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport muss von allen Personen eine Gesichtsmaske getragen werden
Ausnahmen von der Maskenpflicht:
- Kinder unter 12 Jahren
- Personen, welche aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmaske tragen können
- Private Veranstaltungen unter 30 Personen
- Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben
- Personen während der Konsumation von Speisen und Getränken, wenn sie an einem Tisch sitzen
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Kontakt zu Gästen oder Besuchern
- Rednerinnen und Redner und auftretende Personen
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30. November 2021 | MM RR | Coronavirus: Weitere Massnahmen im Kanton Basel-Stadt
Basel-Stadt verstärkt gezielt seinen Massnahmenmix
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat heute in seiner Klausursitzung aufgrund der ungünstigen Entwicklung der epidemiologischen Lage den Massnahmenmix zur Bekämpfung der Pandemie verstärkt.
Er führt zusätzliche Schutzmassnahmen in den Schulen und Tagesstrukturen, in den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Institutionen der Behindertenhilfe ein. In diesen Institutionen wird eine Zertifikats- und/oder Maskenpflicht angeordnet.
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22. November 2021 | MM RR | Coronavirus: Basel-Stadt verstärkt gezielt seinen Massnahmenmix
Neuauflage der Corona-Mietzinshilfe: 7.1 Millionen Franken wurden ausbezahlt
In der zweiten Auflage des Basler Dreidrittel-Modells wurden insgesamt 1045 Unternehmen unterstützt.
Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag lag bei 6829 Franken. Das Basler Modell der Mietzinshilfe setzt eine Einigung zwischen Mieter- und Vermieterschaft voraus und stiess auf grosse Resonanz. Das Parlament hat im Februar 2021 beschlossen, die Corona-Mietzinshilfe für Unternehmen neu aufzulegen.
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12. November 2021 | MM FD | Neuauflage der Corona-Mietzinshilfe
Verlängerte Taggelder für Kulturschaffende und erhöhte Höchstbeiträge für Kulturunternehmen
Der Regierungsrat hat gestern über die Verlängerung der Ausrichtung von Taggeldern zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden bis Ende Dezember 2021 entschieden.
Er hat zudem die Höchstbeiträge für Ausfallentschädigungen gemäss Bundesmodell angepasst. Dies vor dem Hintergrund, dass dem Kanton Basel-Stadt zusätzliche Bundesmittel in der Höhe von 5.3 Mio. Franken zugesprochen wurden.