Wichtiges im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen.

Die Situation um Corona kann sich momentan ständig verändern. Dies stellt vor allem Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Deswegen werden wir auch weiterhin alle für Euch relevante Informationen zusammentragen und sie kompakt und aktuell auf unserer Plattform präsentieren. Hier ist eine Übersicht zu den wichtigsten Informationen und Links rund um das Thema Coronavirus.

Aktuelle Informationen


Härtefall-Programme kurz vor dem Abschluss

Der Kanton Basel-Stadt hatte bereits früh in der Covid-19-Pandemie Härtefallunterstützungen für besonders stark betroffenen Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Aus insgesamt drei Unterstützungsprogrammen wurden fast 199 Mio. Franken ausbezahlt, wovon der Bund 174 Millionen Franken übernimmt. Betragsmässig erhielten die Gastronomie mit fast 66 Millionen Franken und die Hotellerie mit 64 Millionen Franken die meisten finanziellen Mittel.

¬ 25. Oktober 2022 | MM RR | Härtefall-Programme kurz vor dem Abschluss

Schutzschirm für Grossveranstaltungen soll bis Ende 2022 weitergeführt werden

Mit dem so genannten Schutzschirm können sich Organisationen, die Veranstaltungen ab 5'000 Besucherinnen und Besucher mit überkantonaler Bedeutung in Basel-Stadt planen, gegen das Risiko einer behördlichen Massnahme im Zusammenhang mit der Covid-19 Epidemie schützen.
Nachdem das Bundesparlament im Dezember die Verlängerung dieser Massnahme bis Ende 2022 beschlossen hat, hat der Bundesrat nun die entsprechende Verordnung angepasst und damit die Grundlage für den Vollzug auf kantonaler Ebene geschaffen.

¬ 26. April 2022 | MM RR | Schutzschirm für Grossveranstaltungen soll auch in Basel-Stadt bis Ende 2022 weitergeführt werden

Rückkehr in die normale Lage: Aufhebung der ÖV-Masken- und Isolationspflicht

Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen.
Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis am 22. April 2022 in Konsultation geht.

Die aktuell geltende kantonale Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Basel-Stadt enthält nur noch wenige Schutzmassnahmen, welche Gesundheitsinstitutionen betreffen. Die Massnahmen sind ebenfalls bis zum 31. März 2022 befristet.

¬ 30. März 2022 | MM Bundesrat | Rückkehr in die normale Lage und Planung der Übergangsphase bis Frühling 2023
¬ 30. März 2022 | MM Regierungsrat | Auch im Kanton Basel-Stadt keine behördlichen Massnahmen mehr

Regierungsrat verlängert Corona-Abfederungsmassnahmen für Kultur

Obwohl der Bundesrat am 16. Februar die meisten schweizweiten Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus aufgehoben hat, ist die Situation der Kulturschaffenden weiterhin angespannt.
Veranstalter buchen nur zögerlich, internationale Engagements gibt es kaum. Der Regierungsrat ermöglicht deshalb den Basler Kulturschaffenden von Januar bis Ende April 2022, die bewährten Taggelder zur Existenzsicherung zu ersuchen. Er bewilligt dafür 3,2 Millionen Franken aus dem Krisenfonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Für die Fortführung der Bundesmassnahmen im Kulturbereich im Jahr 2022 stellt er maximal 19,5 Millionen Franken aus dem Krisenfonds zur Verfügung.

¬ 23. Februar 2022 | MM RR | Der Regierungsrat verlängert die Corona-Abfederungsmassnahmen für die Kultur

Grünes Licht für Frühfahrten an den Morgestraich

Die Fasnächtlerinnen und Fasnächtler können mit dem öffentlichen Verkehr an den Morgestraich fahren.
Nachdem der Bundesrat die Corona-Massnahmen vergangene Woche weitgehend gelockert hat, gibt der Regierungsrat grünes Licht für Frühfahrten am Montagmorgen, 7. März 2022. Im Übrigen stellt es der Regierungsrat den öV-Betrieben frei, an der Fasnacht im Rahmen der gegenwärtigen Bedingungen Nachtfahrten einzuplanen.

¬ 22. Februar 2022 | MM RR | Grünes Licht für Frühfahrten an den Morgenstraich

Coronavirus: Erleichterungen ebenfalls auf kantonaler Ebene

Nach dem Bundesrat beschliesst auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Erleichterungen auf kantonaler Ebene.
Öffentliche Veranstaltungen sind ab sofort wieder ohne besondere Auflagen zulässig. Die entsprechenden Verordnungsbestimmungen werden aufgehoben. In den Schulen, Tagesstrukturen, Kindertagesstätten und Spielgruppen entfällt ab sofort die Maskentragpflicht. Für die Fasnacht hat der Regierungsrat zudem Lockerungen beschlossen. Neu dürfen Restaurants, Beherbergungsbetriebe und Cliquen-Keller durchgehend während der ganzen Fasnacht geöffnet sein. Cliquen-Keller dürfen zudem auch Nicht-Mitglieder bewirten. 

¬ 16. Februar 2022 | MM RR | Coronavirus: Erleichterungen auf kantonaler Ebene

Bundesrat hebt Massnahmen auf – einzig Maskenpflicht im ÖV & in Gesundheitseinrichtungen bleibt bis Ende März

Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich.
Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. 

Ab Donnerstag, 17. Februar, sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen aufgehoben:
- die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants
- die Maskenpflicht von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen
- die Maskenpflicht am Arbeitsplatz
- die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen
- die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
- die Einschränkungen privater Treffen

In Absprache mit dem Bundesrat werden auch die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen aufgehoben.

Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.

¬ 16. Februar 2022 | MM Bundesrat | Bundesrat hebt Massnahmen auf - einzig Maskenpflicht im ÖV & in Gesundheitseinrichtungen bleibt noch bis Ende März

Basler Fasnacht 2022: Gastronomie mit Schutzmassnahmen geöffnet

Von Montagmorgen, 7. März, 4.00 Uhr, bis Donnerstagmorgen, 10. März, 4.00 Uhr ist in der Basler Innenstadt durchgehend das «Gässle» erlaubt.
Gemeinsam mit dem Fasnachts-Comité hat der Regierungsrat unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Vorschriften die Rahmenbedingungen für die Fasnacht 2022 bestimmt.

Gastronomie mit Schutzmassnahmen geöffnet
Für Restaurants und Beherbergungsbetriebe gelten von Montag bis Mittwoch angepasste Öffnungszeiten von 5.00 bis 1.00 Uhr. Betriebe mit permanent verlängerten Öffnungszeiten gemäss ihrer Betriebsbewilligung können entsprechend länger geöffnet bleiben. Es werden keine Ausnahmebewilligungen für verlängerte Öffnungszeiten erteilt. Die Cliquen-Keller können ebenfalls von 5.00 bis 1.00 Uhr offenbleiben, sind aber nur für Mitglieder zugänglich. Auch Verkaufsstände im Aussenbereich auf privatem und öffentlichem Grund sowie auf den Boulevardflächen werden mit diesem Zeitrahmen bewilligt. Gelegenheits- und Festwirtschaftsbewilligungen werden nur für den Aussenbereich erteilt.

Im Innenbereich der Gastronomiebetriebe und der Cliquen-Keller gelten die Covid-Vorschriften gemäss Bundesrecht. Um den Zugang für die Aktiven in die Gastronomiebetriebe zu vereinfachen, arbeiten der Wirteverband, die Verwaltung und das Fasnachts-Comité gemeinsam an einer Bändeli-Lösung.

¬ SKB_2022_Ladenoeffnungszeiten_ShoppingCityBasel.pdf
¬ 9. Februar 2022 | MM Regierungsrat | Basler Fasnacht 2022: Drei Tage «Gässle»

Bundesrat hebt Quarantäne und Homeoffice-Pflicht auf und startet Konsultation zu umfassenden Lockerungen

Ab Donnerstag, 3. Februar 2022, wird die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne aufgehoben.
Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden. Er schlägt zudem umfassende Aufhebungen von Massnahmen vor, die er, abhängig von der epidemischen Lageentwicklung, am 16. Februar 2022 beschliessen kann. Die Konsultation dauert bis am 9. Februar.

¬ 2. Februar 2022 | MM Bundesrat | Bundesrat hebt Quarantäne und Homeoffice-Pflicht auf und startet Konsultation zu umfassenden Lockerungen

Bundesrat beschliesst Massnahmen im Bereich Kurzarbeit

Der Bundesrat hat das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sowie die Erhöhung der Höchstbezugsdauer von KAE auf 24 Monate verlängert.
Zudem hat er für alle Betriebe die Karenzzeit und die Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden für Arbeitsausfälle von über 85 Prozent aufgehoben. Für Betriebe, die von der 2G+-Pflicht betroffen sind, wurde der Anspruch auf KAE für Personen in unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen unter bestimmten Bedingungen wieder eingeführt.

¬ 26. Januar 2022 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst Massnahmen im Bereich Kurzarbeit

Der Bundesrat verlängert die Massnahmen

Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; übrige Massnahmen provisorisch bis Ende März.
Die Homeoffice-Pflicht gilt neu bis Ende Februar, ebenso die Kontaktquarantäne. Die 2G- und die 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen ab 300 Personen sowie die Einschränkung privater Treffen gelten provisorisch bis Ende März.

¬ 19. Januar 2022 | MM Bundesrat | Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; übrige Massnahmen provisorisch bis Ende März
¬ Grafik zu den Massnahmen ab 19. Januar 2022
¬ 25. Januar 2022 | MM Regierungsrat | Verlängerung der Massnahmen bis 26. Februar 2022

Keine Grossveranstaltungen in Innenräumen bis nach den Fasnachtsferien

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat eine Lagebeurteilung für Grossveranstaltungen ab 1'000 Anwesenden in Innenräumen bis nach den Fasnachtsferien vorgenommen.
Er hat entschieden, dass hängige Gesuche bis Mitte März nicht bewilligt werden können und dass bereits erteilte Gesuche widerrufen werden müssen.

¬ 13. Januar 2022 | MM RR | Keine Grossveranstaltungen in Innenräumen bis nach den Fasnachtsferien

Kantonales Unterstützungsprogramm für Gastronomie und Hotellerie 2022

Ab 3. Januar 2022 können die Betriebe aus Gastronomie und Hotellerie ihre Anträge für das kantonale Unterstützungsprogramm einreichen.
Der Regierungsrat hatte wegen der strengeren kantonalen Schutzmassnahmen diese neue Unterstützung für den Monat Dezember 2021 eingerichtet. Das Gesuch ist spätestens bis 28. Februar 2022 einzureichen.

¬ 29. Dezember 2021 | MM WSU | Kantonales Unterstützungsprogramm für Gastronomie und Hotellerie startet am 3. Januar 2022

Kanton beschliesst neues Unterstützungsprogramm für Gastronomie und Hotellerie

Der Regierungsrat hat eine neue Verordnung betreffend Unterstützungsprogramm für Gastronomie und Hotellerie im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erlassen.
Zudem werden die Ausbildungsbetriebe wieder unterstützt, damit die Lehrstellen gehalten werden können. Diese Verordnung regelt für den Monat Dezember 2021 die finanzielle Unterstützung von basel-städtischen Betrieben aus der Gastronomie und Hotellerie, die besonders stark von den neuen kantonalen Corona-Massnahmen betroffen sind.

¬ 21. Dezember 2021 | MM RR | Kanton beschliesst neues Unterstützungsprogramm für Gastronomie- und Hotellerie

Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen

Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G).
Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Ausserdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht. 

¬ 17. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen
¬ FAQ zu den Massnahmen ab 20. Dezember 2021
¬ Grafik zu den Massnahmen ab 20. Dezember 2021

2G für Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe

Wo derzeit in Innenräumen die 3G-Regel gilt, gilt künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen).
Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Mit der neuen Regel wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken deutlich häufiger schwer. Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.

¬ 17. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen

2G+ für Discos und Aktivitäten ohne Masken

Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+).
Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird.

Nach der Konsultation wurde diese Regel ergänzt: Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.

¬ 17. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen

Home-Office-Pflicht wird wieder eingeführt

Der Bundesrat führt zudem die Home-Office-Pflicht wieder ein, um die Kontakte zu reduzieren.
Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht. 

¬ 17. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen

Konsequentere Massnahmen sind notwendig

Im Kanton Basel-Stadt gilt in Restaurants, Bars, Clubs und Diskotheken weiterhin die am vergangenen Mittwoch, 1. Dezember, vom Regierungsrat in Kraft gesetzte Regelung: Zusätzlich zur Zertifikatspflicht wird nach wie vor das Tragen von Masken verlangt.
Die vom Bundesrat am Freitag, 3. Dezember 2021, in diesem Bereich erlassenen milderen Massnahmen reichen vor dem Hintergrund einer bedenklichen epidemiologischen Entwicklung nicht aus und werden nicht übernommen.

¬ 7. Dezember 2021 | MM Regierungsrat | Konsequentere Massnahmen sind notwendig

Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie

Ab Montag, 6. Dezember 2021, wird in der Schweiz die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet, die Home-Office-Empfehlung verstärkt sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests verkürzt.
Ausserdem erhalten zertifikatspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken und damit auf die Maskenpflicht zu verzichten.

¬ 3. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie
¬ FAQ zu den Massnahmen ab 6. Dezember 2021
¬ Grafik zu den Massnahmen ab 6. Dezember 2021

Möglichkeit zur Beschränkung auf 2G

Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten.
Zu diesem Zweck muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dann müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesen ist. 

Wichtiges für Basel-Stadt:
Aufgrund der seit 1. Dezember 2021 geltenden zusätzlichen Massnahmen im Kanton Basel-Stadt gilt zusätzlich zu den vom Bundesrat erlassenen Massnahmen eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen sowie eine Pflicht zur Konsumation im Sitzen.
Dies gilt aktuell auch für die Gastronomie sowie Clubs & Bars welche auf 2G setzen!

¬ 3. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie
¬ FAQ zu den Massnahmen ab 6. Dezember 2021
¬ 30. November 2021 | MM RR | Coronavirus: Weitere Massnahmen im Kanton Basel-Stadt

Ausweitung der Maskenpflicht

Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt.
Ausser bei privaten Treffen. Die Maske hat sich als einfaches und kostengünstiges Mittel bewährt, um die Übertragung des Virus zu verhindern.

¬ 3. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie

Ausweitung der Zertifikatspflicht

Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien.
Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Zudem gilt neu bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1'000 Teilnehmenden.

¬ 3. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie

Home-Office-Empfehlung & Maskenpflicht in Büros

Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, gilt eine dringliche Home-Office-Empfehlung.
Zudem müssen alle Mitarbeitende in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.

¬ 3. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie

Weitere Massnahmen im Kanton Basel-Stadt

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat aufgrund der ungünstigen Entwicklung der epidemiologischen Lage und der sich verschärfenden Situation in den Spitälern weitere Massnahmen beschlossen. 
Die neuen Massnahmen treten per 1. Dezember 2021 in Kraft und gelten befristet bis 31. Januar 2022.

Veranstaltungen:

  • Neben der 3G-Regelung müssen an Veranstaltungen inklusive Messen in Innenräumen Gesichtsmasken getragen werden
  • Konsumation von Getränken und Speisen sitzend am Tisch
  • Ab 6. Dezember: Veranstaltungen inkl. Messen mit 300 bis 1`000 Teilnehmenden müssen dem Gesundheitsdepartement gemeldet werden

Restaurationsbetriebe:

  • In Innenräumen von Restaurationsbetrieben, einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokale, müssen alle Personen Gesichtsmasken tragen
  • Konsumation in Restaurationsbetrieben (einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokale) muss an Tischen erfolgen

Bereiche Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport:

  • In Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport muss von allen Personen eine Gesichtsmaske getragen werden

Ausnahmen von der Maskenpflicht: 

  • Kinder unter 12 Jahren
  • Personen, welche aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmaske tragen können
  • Private Veranstaltungen unter 30 Personen 
  • Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben
  • Personen während der Konsumation von Speisen und Getränken, wenn sie an einem Tisch sitzen
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Kontakt zu Gästen oder Besuchern
  • Rednerinnen und Redner und auftretende Personen

¬ 30. November 2021 | MM RR | Coronavirus: Weitere Massnahmen im Kanton Basel-Stadt

Basel-Stadt verstärkt gezielt seinen Massnahmenmix

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat heute in seiner Klausursitzung aufgrund der ungünstigen Entwicklung der epidemiologischen Lage den Massnahmenmix zur Bekämpfung der Pandemie verstärkt.
Er führt zusätzliche Schutzmassnahmen in den Schulen und Tagesstrukturen, in den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Institutionen der Behindertenhilfe ein. In diesen Institutionen wird eine Zertifikats- und/oder Maskenpflicht angeordnet. 

¬ 22. November 2021 | MM RR | Coronavirus: Basel-Stadt verstärkt gezielt seinen Massnahmenmix

Neuauflage der Corona-Mietzinshilfe: 7.1 Millionen Franken wurden ausbezahlt

In der zweiten Auflage des Basler Dreidrittel-Modells wurden insgesamt 1045 Unternehmen unterstützt.
Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag lag bei 6829 Franken. Das Basler Modell der Mietzinshilfe setzt eine Einigung zwischen Mieter- und Vermieterschaft voraus und stiess auf grosse Resonanz. Das Parlament hat im Februar 2021 beschlossen, die Corona-Mietzinshilfe für Unternehmen neu aufzulegen. 

¬ 12. November 2021 | MM FD | Neuauflage der Corona-Mietzinshilfe

Verlängerte Taggelder für Kulturschaffende und erhöhte Höchstbeiträge für Kulturunternehmen

Der Regierungsrat hat gestern über die Verlängerung der Ausrichtung von Taggeldern zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden bis Ende Dezember 2021 entschieden.
Er hat zudem die Höchstbeiträge für Ausfallentschädigungen gemäss Bundesmodell angepasst. Dies vor dem Hintergrund, dass dem Kanton Basel-Stadt zusätzliche Bundesmittel in der Höhe von 5.3 Mio. Franken zugesprochen wurden.

¬ 9. November 2021 | MM PD | Regierungsrat verlängert Taggelder für Kulturschaffende und erhöht Höchstbeiträge für von der Pandemie betroffene Kulturunternehmen

Bundesrat dehnt Zertifikatspflicht auf Innenräume aus

Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht.
Auf Terrassen hingegen ist kein Zertifikat nötig, ebenso nicht in Gassenküchen und Restaurationsbetrieben in Transitbereichen von Flughäfen. Auch der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos wird auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Das Zertifikat erlaubt es, Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus zu ergreifen, ohne gleich Einrichtungen zu schliessen oder bestimmte Aktivitäten zu verbieten. An Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht entfallen zudem alle anderen Schutzmassnahmen, wie die Maskenpflicht.

¬ 8. September 2021 | MM Bundesrat | Coronavirus: Bundesrat dehnt Zertifikatspflicht aus und startet Konsultation zu neuen Einreisebestimmungen
¬ Infografik zu den Massnahmen ab 13. September 2021 (PDF)
¬ FAQ – Ausweitung Zertifikatspflicht
¬ FAQ – Prüfung der Covid-Zertifikate
¬ Covid-19-Verordnung besondere Lage
¬ Info-Flyer zum Thema Covid-Zertifikat

Wichtiges zur Umsetzung der Zertifikatpflicht

Ab 13. September gilt die Zertifikatspflicht neu auch in Innenbereichen von (Hotel-)Bars und Restaurants.

Wichtiges für die betroffenen Betrieben:

  • Massnahmen in Innenräumen wie Abstand, Maske oder Trennelemente sind aufgehoben
  • Für Gäste von Aussenbereichen (Ohne Zertifikatprüfung) gilt Maskenpflicht in Innenräumen & Toillettenbesuch
  • Die Zertifikatspflicht gilt für Personen ab 16 Jahren
  • Die betroffenen Betriebe haben die Aufgabe, die Covid- Zertifikate von Teilnehmenden, Gästen zu überprüfen
  • Überprüfung einheitlich via «COVID Certificate Check»-App
  • Servicepersonal in Restaurants, Fitnessinstruktorinnen, Museumsaufseher oder Helfer bei Sportveranstaltungen sind von der Zertifikatpflicht ausgeschlossen. (Maskenpflicht & bestehende Massnahmen bleiben bestehen).

¬ FAQ – Ausweitung Zertifikatspflicht
¬ FAQ – Prüfung der Covid-Zertifikate
¬ Covid-19-Verordnung besondere Lage

«COVID Certificate Check»-App

Damit die Echtheit und Gültigkeit des Covid-Zertifikats überprüft werden kann, steht die «COVID Certificate Check»-App kostenlos zur Verfügung. 
Die betroffenen Betriebe bzw. die Organisatoren von Veranstaltungen haben die Aufgabe, die Covid-Zertifikate von Gästen und Teilnehmenden zu überprüfen. 

Vorgehen bei der Zertifikatsprüfung

  • Zertifikatprüfung (QR-Code) einheitlich via «COVID Certificate Check»-App
  • Abgleichen und sicherstellen von Namen und Geburtsdatum mit einem Ausweisdokument

Die «COVID Certificate Check»-App kann analog der «COVID Certificate»-App von allen im Apple App Store, im Google Play Store sowie in der Huawei AppGallery kostenlos heruntergeladen werden.

¬ FAQ – Prüfung der Covid-Zertifikate
¬ Info-Flyer zum Thema Covid-Zertifikat

Erhöhung Härtefall-Zahlungen für Unternehmen mit sehr hohem Umsatzverlust

Der Kanton Basel-Stadt übernimmt bei der Härtefall-Unterstützung an Unternehmen mit einem Umsatz unter 5 Millionen Franken die vom Bund erhöhte Obergrenzen beim Umsatz und beim Maximalbetrag.
Der Bund passte im Juni 2021 seine Härtefallverordnung an. Er erhöhte für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 5 Millionen Franken, die einen Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent aufweisen, die Härtefall-Unterstützung von 20 auf 30 Prozent des Jahresumsatzes und auf maximal 1.5 Millionen Franken. Damit wurde - analog zu den Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken - für diese kleineren Unternehmen eine sogenannte «Härtefall-im-Härtefall-Regel» geschaffen. Diese Regelung des Bundes gilt auch für das Härtefall-Programm in Basel-Stadt. Von der «Härtefall-im-Härtefall-Regel» werden in erster Linie kleine und mittlere Hotels profitieren können.

¬ 7. Juli 2021 | MM WSU | Härtefall-Programm Basel-Stadt: Erhöhung Härtefall-Zahlungen für Unternehmen mit sehr hohem Umsatzverlust

Basler Veranstaltungsbranche erhält Corona-Schutzschirm

Der Grosse Rat bewilligt 19 Mio. Franken für die Absicherung von Grossveranstaltungen mit 5000 Personen und mehr in den Bereichen Messen, Kultur und Sport.
Für Publikumsveranstaltungen ab 5'000 Personen von überkantonaler Bedeutung haben Bund und Kantone einen sogenannten «Schutzschirm» eingeführt. Unter den Schutzschirm können Veranstaltungen, welche jetzt geplant und vorbereitet werden und bis zum 30. April 2022 im Kanton Basel-Stadt stattfinden sollen: In einem ersten Schritt beantragen die Organisatoren von Veranstaltungen eine Unterschutzstellung. Wird dieser Antrag gutgeheissen, sichert der Kanton seine Beteiligung an den ungedeckten Kosten zu. Falls aufgrund einer späteren behördlichen Anordnung wegen der Covid-19-Pandemie die Veranstaltung dann doch abgesagt, verschoben oder stark reduziert durchgeführt werden muss, kann in einem zweiten Schritt der entstandene Schaden geltend gemacht werden. 

¬ 24. Juni 2021 | MM PD | Schutzschirm für Grossveranstaltungen
¬ Informationen zur Gesuchstellung

Ab dem EM-Achtelfinale: Längere Öffnungszeiten für Innen-Gastronomie

Basler Gastro-Betriebe dürfen vom 26. Juni bis 11. Juli 2021 ihre Innenräume bis 2 Uhr morgens geöffnet haben.
In Basel-Stadt gelten ab dem 26. Juni 2021 an EM-Spieltagen für Innenräume von Gastro-Betrieben, gleich wie im Kanton Basel-Landschaft, verlängerte Öffnungszeiten bis 02:00 Uhr. Im Aussenbereich dürfen alle Betriebe wie bisher bis maximal 15 Minuten nach dem offiziellen Spielende ihre Gäste bewirten. Diese Regelung gilt unabhängig von den grundsätzlich bewilligten Öffnungszeiten. Weiterhin gilt zu beachten: Sowohl die Gastro-Betriebe als auch die Gäste müssen die geltenden Corona-Schutzmassnahmen einhalten.

¬ 24. Juni 2021 | MM BVD | Ab dem EM-Achtelfinale: Längere Öffnungszeiten für Innen-Gastronomie

Bundesrat beschliesst weiteren, grossen Öffnungsschritt

Ab Samstag, 26. Juni 2021, werden die Massnahmen stark reduziert und vereinfacht.
So werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen und Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden. Der fünfte Öffnungsschritt geht insbesondere in folgenden Punkten weiter als die Konsultationsvorlage:

  • Keine Beschränkung der Anzahl Gäste pro Tisch in Restaurants 
  • Keine Beschränkungen der Kapazität und Anzahl Personen sowie keine Maskenpflicht bei Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat 
  • Keine Homeoffice-Pflicht; stattdessen gilt eine Homeoffice-Empfehlung 
  • Keine Masken- und Abstandspflicht bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten sowie keine Unterscheidung zwischen Profis und Laien 
  • Keine Beschränkung für Präsenzveranstaltungen an Universitäten, Fachhochschulen und in der Weiterbildung.

¬ 23. Juni 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weiteren, grossen Öffnungsschritt
¬ Wichtige FAQ zu den Lockerungen vom 26. Juni 2021
¬ Übersichtsgrafik: Öffnungsschritt 26. Juni 2021

Restaurants: Gruppengrösse pro Tisch unbeschränkt

In Restaurants wird die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch aufgehoben.
In Innenbereichen gilt wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation, der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden. Die Kontaktdaten müssen weiterhin erhoben werden, es reicht allerdings ein Kontakt pro Gruppe. Auch die Maske ist weiterhin zu tragen, ausser wenn die Gäste am Tisch sitzen. In Aussenbereichen wird die Beschränkung der Grösse der Gästegruppen und die Sitzpflicht bei Konsumation aufgehoben. Der Abstand zwischen den Gästegruppen ist auch hier einzuhalten. Draussen müssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden und die Maskenpflicht wird ebenfalls aufgehoben.

Im Restaurant Innenbereich gilt:

  • Sitzpflicht während der Konsumation
  • Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden
  • Kontaktdaten einer Person pro Gruppe
  • Maskenpflicht sofern nicht am Tisch sitzend

Im Restaurant Aussenbereich:

  • Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden

¬ 23. Juni 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weiteren, grossen Öffnungsschritt
¬ Wichtige FAQ zu den Lockerungen vom 26. Juni 2021

Läden & Freizeitbetriebe: Kapazitäten können voll genutzt werden

Läden, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen können ihre Kapazität voll ausnutzen.
Für Läden und Freizeitbetriebe werden die Kapazitätsbeschränkung vollkommen aufgehoben. In Geschäften und Läden und anderen öffentlich zugänglichen Innenbereichen gilt weiterhin eine Maskenpflicht, auch für das Personal.

Für Läden, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen gilt:

  • Keine Kapazitätsbeschränkung
  • Maskenpflicht für Kunden & Personal

¬ 23. Juni 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weiteren, grossen Öffnungsschritt
¬ Wichtige FAQ zu den Lockerungen vom 26. Juni 2021

Keine Homeoffice- und Maskenpflicht an der Arbeit

Die Homeoffice-Pflicht wird aufgehoben und durch eine Homeoffice-Empfehlung ersetzt.
Das Arbeiten vor Ort wird nicht mehr an die Pflicht zum repetitiven Testen gebunden. Zudem wird an der Arbeit die generelle Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen. Sie entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz nötig ist.

¬ 23. Juni 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weiteren, grossen Öffnungsschritt
¬ Wichtige FAQ zu den Lockerungen vom 26. Juni 2021

Diskotheken und Tanzlokale können wieder öffnen

Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird.
Wie bei allen Einrichtungen, deren Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt sind, entfällt die Maskenpflicht. Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen. Es können also bereits ab dem 26. Juni wieder Veranstaltungen mit mehr als 10'000 Personen stattfinden und die Kapazität kann voll genutzt werden. In einem Schutzkonzept muss unter anderem festgelegt werden, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird. Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung.

Bei Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat gilt: 

  • Keine Beschränkungen mehr

Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt: 

  • Wenn das Publikum sitzt, können maximal 1000 Besucherinnen und Besucher teilnehmen – drinnen wie draussen.
  • Wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, dann können drinnen maximal 250 und draussen maximal 500 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden. 
  • Die Kapazität der Örtlichkeit kann bis zu zwei Dritteln genutzt werden – drinnen wie draussen. 
  • Drinnen gilt: Maskenpflicht und Konsumation nur in Restaurationsbereichen; am Sitzplatz nur, wenn die Kontaktdaten erhoben werden.
  • Draussen gilt: keine Maskenpflicht. 
  • Veranstaltungen und Konzerte, an denen die Besucherinnen und Besucher tanzen, sind verboten.

¬ 23. Juni 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weiteren, grossen Öffnungsschritt
¬ Wichtige FAQ zu den Lockerungen vom 26. Juni 2021

Unterstützung für Ausbildungsbetriebe bis Ende September 2021 verlängert

Der Kanton Basel-Stadt verlängert die Unterstützung für Ausbildungsbetriebe letztmals bis Ende September 2021.
Der Kanton Basel- Stadt unterstützte seit Frühjahr 2020 die Aufrechterhaltung der Lehrlingsausbildung mit finanziellen Mitteln aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit («Krisenfonds»). Anspruchsberechtigt sind Betriebe, welche Kurzarbeitsentschädigungen der Arbeitslosenversicherung beziehen. Übernommen werden die Bruttolöhne der Lernenden sowie die Kosten für die überbetrieblichen Kurse.

¬ 17. Juni 2021 | MM WSU | Unterstützung für Ausbildungsbetriebe bis Ende September 2021 verlängert

Gastro-Betriebe dürfen während der EM länger offen haben

Sowohl im Innen- als auch im Aussenbereich dürfen die Betriebe an Spieltagen bis 15 Minuten nach Spielende wirten.
Vom 11. Juni bis 11. Juli 2021 findet in verschiedenen europäischen Städten die Fussball-Europameisterschaft statt. Damit die Bevölkerung dieses Grossereignis mit Beteiligung der Schweizer Nationalmannschaft gebührend feiern kann, gelten an den Spieltagen angepasste Öffnungszeiten für die Gastro-Betriebe: Sowohl im Innen- als auch im Aussenbereich dürfen die Betriebe an Spieltagen bis 15 Minuten nach Spielende wirten, unabhängig von den grundsätzlich bewilligten Öffnungszeiten.

¬ 7. Juni 2021 | MM BVD | Gastro-Betriebe dürfen während der EM länger offen haben

Drei kulturelle Grossveranstaltungen in Basel im Juni

Im Kanton Basel-Stadt finden im Juni drei kulturelle Pilotveranstaltungen mit bis zu 600 Personen statt.
Den Zuschlag erhalten haben der Club «Das Viertel» mit einer Outdoor-Tanzparty. Konzerte können das Sinfonieorchester Basel im Stadtcasino Basel sowie das Offbeat Jazzfestival im Don Bosco Basel veranstalten. Die Organisatoren müssen nun ein Schutzkonzept gemäss den Vorgaben des Bundes vorlegen, bevor sie eine Bewilligung zur Durchführung erhalten. Diese Pilotveranstaltungen sollen zeigen, wie die Schutzmassnahmen für Grossevents umgesetzt werden können.

¬ 3. Juni 2021 | MM PD | Drei kulturelle Grossveranstaltungen in Basel im Juni

Förderung der Nachtkultur im öffentlichen Raum im Jahr 2021

Projekt ZwischenZeit Basel zur Förderung der Nachtkultur.
Der Regierungsrat unterstützt das Projekt ZwischenZeit Basel des Vereins Kultur & Gastronomie mit einem Projektbeitrag in der Höhe von 190'000 Franken und ermöglicht damit im Spätsommer 2021 die Durchführung mehrerer kultureller Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit entsprechenden Schutzmassnahmen. Das Projekt, welches von der Taskforce Nachtkultur eng begleitet worden ist, unterstützt hiesige Konzert- und Clubveranstaltende, regionale Kunstschaffende und das lokale Veranstaltungsgewerbe. Gleichzeitig profitiert die breite Bevölkerung vom kulturellen Angebot. Mit dieser Entscheidung setzt der Regierungsrat ein Zeichen und fördert aktiv die Nachtkultur, die ausgesprochen stark von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen ist.

¬ 1. Juni 2021 | MM RR BS | Projekt ZwischenZeit Basel zur Förderung der Nachtkultur im öffentlichen Raum im Jahr 2021

Weitere Lockerungen ab 31. Mai für Innengastronomie und Publikumsveranstaltungen

Wieder möglich: Öffnung der Innenräume in Restaurants, Publikumsveranstaltungen mit Einschränkungen, Wettkämpfe mit Publikum, Präsenzunterricht an Hochschulen.
Ab Montag, 31. Mai kommt es zu weiteren Öffnungsschritten in folgenden Bereichen:

  • Publikumsveranstaltungen sind in Innenräumen mit einer Limite von 100, draussen mit 300 Personen wieder möglich. 
  • Für private Treffen erhöht der Bundesrat die Anzahl erlaubter Personen von 10 auf 30 in Innenräumen und von 15 auf 50 Personen draussen. 
  • Neu dürfen im Amateurbereich maximal 50 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben, Publikum ist zugelassen. 
  • An Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. 
  • Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. 
  • Neu sind sowohl Genesene als auch Geimpfte für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. 
  • Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands erforderlich.

¬ Übersichtsgrafik: Öffnungsschritt 31. Mai 2021
¬ 26. Mai 2021 | MM Bundesrat | Nächster Öffnungsschritt am 31. Mai
¬ FAQ Massnahmen vom 31. Mai 2021

Innenräume von Restaurants und Bars können wieder öffnen

Restaurants und Bars können ab dem 31. Mai ihre Innenräume wieder öffnen.
Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. Auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben. Am Tisch muss keine Maske getragen werden. Wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht.

¬ Wichtige FAQ zu den Lockerungen vom 31. Mai 2021
¬ 26. Mai 2021 | MM Bundesrat | Nächster Öffnungsschritt am 31. Mai

Mehr Sicherheit für die Planung von Grossveranstaltungen ab Juli 2021

Perspektive für Grossveranstaltungen ab 1'000 Personen.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung auch entschieden, wann und in welcher Form Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und wie sie entschädigt werden, sollten Veranstaltungen, die von den Kantonen bewilligt wurden, aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können (Schutzschirm-Regelung).

  • 1. Schritt: Pilotveranstaltungen ab dem 1. Juni 2021
    Ab dem 1. Juni sind Pilotveranstaltungen möglich. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen beträgt 600 Personen, wie in der Konsultation vorgeschlagen. An Pilotveranstaltungen im Freien können bis 1000 Personen teilnehmen anstatt 600 wie ursprünglich geplant. Pro Kanton können fünf anstatt drei Pilotveranstaltungen durchgeführt werden. 
  • 2. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 1. Juli 2021
    Ab dem 1. Juli sind Grossveranstaltungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen bleibt, wie vorgeschlagen bei 3'000 Personen. Draussen dagegen können Grossveranstaltungen mit Sitzpflicht und zwei Drittel der Kapazität entgegen dem Vorentwurf neu mit maximal 5000 anstatt 3000 Personen stattfinden.
  • 3. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 20. August 2021 mit 10'000 Personen
    Ab dem 20. August können Grossveranstaltungen mit maximal 10'000 Personen stattfinden. In der Konsultation war noch der 1. September vorgesehen. In Innenräumen gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Bei Veranstaltungen im Freien mit Sitzpflicht soll zudem auf eine Zuschauerbegrenzung verzichtet werden. 

¬ 26. Mai 2021 | MM Bundesrat | Nächster Öffnungsschritt am 31. Mai

Bundesrat verabschiedet 3-Phasen-Modell

Ab Montag, 31. Mai, sollen unter anderem Restaurants auch im Innern wieder öffnen können.
Ende Mai, wenn alle impfbereiten Risikopersonen geimpft sind, soll von der Schutzphase in die Stabilisierungsphase gewechselt werden und ein vierter Öffnungsschritt erfolgen. Bei öffentlichen Veranstaltungen soll die maximale Anzahl Personen erhöht werden. Für Betriebe, die wiederholt testen, wird die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt. Der Bundesrat schickt diese Vorschläge bei den Kantonen, den zuständigen Parlamentskommissionen und den Sozialpartnern in Konsultation. Er entscheidet am 26. Mai.

Der Bundesrat gibt folgende Vorschläge in Konsultation:

  • Veranstaltungen mit Publikum: innen maximal 100, aussen 300 Personen
  • Restaurants: Innenräume offen, wenn die Fallzahlen nicht steigen
  • Amateursport: Grössere Gruppen und Fussballspiele in allen Ligen
  • Laienkultur: Grössere Gruppen möglich
  • Keine Homeoffice Pflicht für Betriebe, die regelmässig testen
  • Hochschulen: Präsenzunterricht ausgeweitet
  • Wellnessanlagen offen

¬ 12. Mai 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verabschiedet Strategie für kommende Monate und startet Konsultation zum vierten Öffnungsschritt

Der Regierungsrat bewilligt zusätzlich rund 11,5 Millionen Franken aus dem Krisenfonds für den Kulturbereich

Der Regierungsrat will die Qualität und die Vielfalt des Basler Kulturschaffens und Kulturangebots über die Covid-19-Krise hinweg sichern.
Er hat deshalb die bisherigen Unterstützungsmassnahmen für den Kulturbereich bis Ende August 2021 verlängert und die Mittel aufgestockt. Er hat dafür rund 11,5 Millionen Franken gesprochen. Kulturschaffende erhalten ausserdem neu die Möglichkeit zwischen der Ausfallentschädigung nach Bundesverordnung oder dem Bezug von Taggeldern nach kantonaler Verordnung zu wählen. Nehmen sie Taggelder in Anspruch, so besteht neu ein Freibetrag von 1000 Franken pro Monat.

¬ 12. Mai 2021 | MM Präsidialdepartement | Der Regierungsrat bewilligt zusätzlich rund 11,5 Millionen Franken aus dem Krisenfonds für den Kulturbereich

Mehr Sicherheit für die Planung von Grossveranstaltungen ab Juli 2021

Pilotphase im Juni mit 300 bis 600 Personen, Bewilligung für Veranstaltungen mit 3000 Personen ab Juli.
Der Bundesrat will den Organisatoren von Grossveranstaltungen und den Kantonen eine Planungsperspektive bieten. Er legt dar, unter welchen Bedingungen die Kantone ab Sommer 2021 Grossveranstaltungen bewilligen können, auch wenn noch nicht klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlaubt. Dabei handelt es sich um eine Entscheidungshilfe für die Kantone und nicht um einen Öffnungsplan. Sollten Veranstaltungen mit einer kantonalen Zusicherung aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können, haben die Organisatoren Anspruch auf eine Entschädigung (Schutzschirm-Regelung). Die Kantone und die betroffenen Branchenverbände können sich bis am 10. Mai 2021 in einer Konsultation zu den Vorschlägen des Bundesrats äussern.

¬ 28. April 2021 | MM Bundesrat | Coronavirus: Mehr Sicherheit für die Planung von Grossveranstaltungen ab Juli 2021

Der Regierungsrat erhöht Härtefallgelder und vereinfacht die Regeln

Aufgrund des Andauerns der Covid-19-Massnahmen und der Bundesentscheide hat der Regierungsrat Basel-Stadt die Härtefallgelder um weitere 12 Mio. Franken erhöht.
Dank dem basel-städtischem Härtefallprogramm konnten bereits 57 Mio. Franken an betroffene Betriebe ausbezahlt werden. Gemeinsam mit den Bundesgeldern stehen somit neu insgesamt 237 Mio. Franken für Unternehmen mit Sitz in Basel-Stadt zur Verfügung. Gleichzeitig wurden die Regeln vereinfacht. Die basel-städtische Regelung ist in drei Punkten grosszügiger als die Bundesverordnung.

In folgenden Bereichen ist die basel-städtische Regelung grosszügiger als der Bund:

  • Betriebe erhalten bereits ab einem Umsatzverlust von -20% (und nicht ab -40% Umsatzverlust) Härtefallgelder.
  • Die ausschlaggebenden Fixkostensätze sind in Basel-Stadt generell höher als in der Bundes-Verordnung. Im Kanton Basel-Stadt erhält zum Beispiel ein Gastro-Betrieb bei einem Umsatzverlust von 100'000 Franken eine Härtefall-Entschädigung von 31'000 Franken. Der Bundessatz sieht eine Entschädigung von 25'000 Franken vor.
  • In Basel-Stadt sind bereits Betriebe mit einem Jahresumsatz von 40'000 Franken anspruchsberechtigt, und nicht erst ab 50'000 Franken wie beim Bund.

¬ 21. April 2021 | MM RR | Der Regierungsrat erhöht Härtefallgelder und vereinfacht die Regeln

Restaurants und Bars können Terrassen öffnen

Restaurants und Bars können ab dem 19. April ihre Terrassen wieder öffnen.
Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Person müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen. Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt.

Wichtig ist zu beachten:

  • Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden
  • Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt
  • Kontaktdaten müssen erhoben werden
  • Tische müssen einen Abstand von 1,5 Metern haben
  • Eine Überdachung der Terrasse oder des Aussenbereichs ist erlaubt (Details siehe FAQ)
  • Toiletten im Betrieb dürfen benutzt werden
  • Restaurantterrassen & Take- Aways müssen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geschlossen sein

¬ Wichtige FAQ zu den Lockerungen vom 19. April 2021
¬ 14. April 2021 | MM Bundesrat | Nächster Öffnungsschritt am 19. April

Veranstaltungen mit Publikum: draussen mit 100, drinnen mit 50 Personen

Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich.
Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen draussen – etwa für Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte – und 50 Personen drinnen – etwa für Kinos, Theater oder Konzerte. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen.

Mit dem Öffnungsschritt sind auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen erlaubt. Dies betrifft beispielsweise Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich.

¬ Wichtige FAQ zu den Lockerungen vom 19. April 2021
¬ 14. April 2021 | MM Bundesrat | Nächster Öffnungsschritt am 19. April

Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe

Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe sollen analog zu Läden und Museen ihre Innenbereiche wieder öffnen können.
Damit sind auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. Der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleibt hingegen geschlossen.

¬ 14. April 2021 | MM Bundesrat | Nächster Öffnungsschritt am 19. April

Regierungsrat Basel-Stadt sieht zusätzliche Massnahmen in Hot-Spots vor

Örtlich begrenzte generelle Maskentragpflicht und ein örtlich begrenztes Konsumationsverbot auf der Allmend in der Steinenvorstadt.
Um ein unkontrolliertes Ansteigen der lokalen Infektionszahlen an stadtbekannten Hot-Spots zu vermeiden, hat der Regierungsrat Basel-Stadt deshalb einen neuen Paragraphen in der kantonalen Covid-19-Verordnung verabschiedet. Gemäss dem neuen § 3d (Zusätzliche Massnahmen) kann der Kantonsarzt besondere Schutzmassnahmen in Hot-Spots verfügen, insbesondere eine örtlich begrenzte generelle Maskentragpflicht und ein örtlich begrenztes Konsumationsverbot auf der Allmend. Diese besonderen Schutzmassnahmen sind ab Montag in der Steinenvorstadt vorgesehen. Hier darf auf der Allmend ausserhalb der gekennzeichneten Bar- und Restaurantbereiche nichts konsumiert werden. Die Behörden danken den Restaurationsbetrieben und den Gästen, dass sie die Schutzkonzepte, Vorgaben der Sitzpflicht und weitere Vorgaben einhalten.
Diese Regelung ist vorerst bis zum 31. Mai 2021 befristet.

¬ 14. April 2021 | MM RR | Covid-19-Massnahmen des Bundes: Auswirkungen in Basel-Stadt

Bund lockert Massnahmen: Nächster Öffnungsschritt am 19. April 2021

Wieder möglich: Restaurants und Bars draussen, Veranstaltungen mit Einschränkungen, Freizeit- und Kulturbetriebe sowie Sportanlagen.
Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands erforderlich.

¬ Übersichtsgrafik: Öffnungsschritt 19. April 2021
¬ 14. April 2021 | MM Bundesrat | Nächster Öffnungsschritt am 19. April
¬ FAQ Massnahmen vom 19. April 2021

Auszahlung der Corona-Härtefallgelder gewinnt an Fahrt

In der Schweiz sind bis Anfang April rund 1,6 Milliarden Franken an Härtefallbeträgen A-Fonds-perdu ausgezahlt worden.
Davon profitierten rund 20'000 Firmen, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco am Dienstag über Twitter sowie die Eidgenössische Finanzverwaltung über ihre Webseite mitteilte. Rund 47,3 Prozent der Unternehmen, welche die nicht rückzahlpflichtigen Zuschüsse vom Bund und den Kantonen erhielten, stammten aus der Gastronomie. Danach profitierten Firmen zu 13,7 Prozent aus dem Detailhandel – gefolgt von Beherberungsbetrieben mit 6,4 Prozent.

¬ 13. April 2021 | HTR | Auszahlung der Corona-Härtefallgelder gewinnt an Fahrt
¬ Härtefalle Plattform des SECO

Mehr Platz für Gastronomie im Freien

Bis der Restaurationsbetrieb in Innenräumen wieder möglich ist, sollen Basler Gastronominnen und Gastronomen draussen mehr Plätze als bisher anbieten können.
Der Regierungsrat ermöglicht vorübergehend eine weitergehende Ausdehnung bestehender Aussenbestuhlung, sobald der Bundesrat den Gastronomiebetrieb im Aussenbereich wieder erlaubt. Die Ausdehnung ist ohne Bewilligung möglich, solange sie insbesondere die geltenden Sicherheitsbestimmungen und Auflagen erfüllt. Ausdehnungen auf Fahrbahnen oder auf Strassen ohne Trottoirs sind der Allmendverwaltung vorgängig zu melden.

¬ 13. April 2021 | MM RR | Mehr Platz für Gastronomie im Freien

Bundesrat passt Härtefallverordnung sowie Verordnung zum Erwerbsausfall an

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. März 2021 Änderungen an der Covid-19-Härtefallverordnung sowie an der Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall beschlossen.
Damit vollzieht er die Anpassungen des Parlaments aus der Frühlingssession am Covid-19-Gesetz. Bei der Härtefallhilfe werden insbesondere die Höchstbeträge, der Gründungszeitpunkt, die Beteiligung des Staates an allfälligen Gewinnen der Unternehmen im Jahr 2021 sowie die Dauer des Dividendenverbots angepasst. Zudem wird die landesweit einheitliche Bemessung der Beiträge an Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Umsatz geregelt.

¬ 31. März 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat passt Härtefallverordnung sowie Verordnung zum Erwerbsausfall an

Härtefall-Programm: Vierte Auszahlungsrunde und neu auch für Basler Taxis

Das basel-städtische Härtefallprogramm berücksichtigt neu auch die Taxis mit Sitz im Kanton.
Vor Ostern bekommen die Betriebe, welche bisher drei Zahlungen erhalten haben, ihre nächste Auszahlung. Damit sind insgesamt 40 Millionen Franken ausbezahlt. Die Anmeldefrist für Härtefall-Unterstützung wurde auf den 31. Mai 2021 verlängert.

¬ 30. März 2021 | MM RR | Härtefall-Programm: Vierte Auszahlungsrunde und neu auch für Basler Taxis

Übersicht für basel-städtische Unternehmen

Vollumfängliche Übersicht über Massnahmen und Unterstützungsprogramme für Unternehmen im Kanton Basel-Stadt.
Informationen und Verweise zu Härtefallprogramm, Schutzkonzepte, Kurzarbeitsentschädigung, Steuern, Selbständig Erwerbende, Lehrverhältnisse und vieles mehr.

¬ Kanton Basel-Stadt | Übersicht Informationen für basel-städtische Unternehmen

Mit vorsichtigem Optimismus in die Zukunft

Wirtschaftsstandort Basel-Stadt zu Zeiten der Covid-19-Pandemie | Update Januar 2021
Gemäss Konjunkturprognose dürfte der Wirtschaftsstandort Basel-Stadt weniger stark unter den Folgen von Covid-19 leiden als die Schweiz insgesamt. Das ist das Fazit des im Januar 2021 aktualisierten Berichts des Amts für Wirtschaft und Arbeit zu den Auswirkungen von Covid-19 auf die basel-städtische Wirtschaft.

¬ Update_Jan2021__Covid-19-Bericht.pdf
¬ AWA | Wirtschaftsstandort Basel-Stadt zu Zeiten der Covid-19-Pandemie | Update Januar 2021

Verlängerung von Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit

Der Bundesrat hat am 19. März 2021 das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sowie die Aufhebung der Karenzzeit bis am 30. Juni 2021 verlängert.
Die dreimonatigen Verlängerungen der beiden Massnahmen treten am 1. April 2021 in Kraft. Damit können die Unternehmen und die Durchführungsstellen weiterhin entlastet werden. Die Verlängerung des vereinfachten Verfahrens bedingt, dass die Mehrstunden, die sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, weiterhin nicht abgezogen werden, und das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen weiterhin nicht an die KAE angerechnet wird.

¬ 19.03.2021 | MM WBF | Verlängerung von Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit

Die Ausbildungsbetriebe bekommen weiterhin Unterstützung

Der Kanton Basel-Stadt verlängert die finanzielle Unterstützung für Ausbildungsbetriebe bis Mitte 2021.
Die Betriebe erhalten ergänzend zur Kurzarbeitsentschädigung der Arbeitslosenversicherung die Bruttolöhne der Lernenden erstattet sowie die Kosten für ihre überbetrieblichen Kosten. Die Unterstützung für Ausbildungsbetriebe wird für ein nächstes Quartal bis Mitte des Jahres 2021 verlängert.

¬ 4. März 2021 | MM WSU | Die Ausbildungsbetriebe bekommen weiterhin Unterstützung

Kanton Basel-Stadt erlaubt Gastronomiebetrieben die Öffnung als Betriebskantinen

Im Kanton Basel-Stadt dürfen ab 3. März 2021 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen aus vor allem handwerklichen Branchen zwischen 11 und 14 Uhr unter Auflagen bewirtet werden.
Die Öffnung erfolgt gemäss einer vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschlossenen Ausnahmeregelung, die es Gastronomiebetrieben erlaubt, über Mittag als Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz zu wirken.

¬ 3. März 2021 | MM GD BS | Kanton Basel-Stadt erlaubt Gastronomiebetrieben die Öffnung als Betriebskantinen

Härtefall-Unterstützung Basel-Stadt – dritte Runde ausbezahlt

Am 1. März 2021 wurde aus dem Härtefall-Programm in Basel-Stadt die dritte Zahlung an Unternehmen ausgerichtet.
Ohne erneutes Gesuch erhielten die Betriebe automatisch einen Betrag in der gleichen Höhe wie die ersten beiden Zahlungen zusammen. Bisher hat der Kanton Basel-Stadt gesamthaft 25.2 Millionen Franken A-fonds-perdu-Beiträge an Unternehmen ausbezahlt und 4.9 Millionen Franken Bürgschaften für KMU-Kredite bewilligt.

¬ 02. März 2021 | MM WSU | Härtefall-Unterstützung Basel-Stadt – dritte Runde ausbezahlt

Wiederöffnung der Geschäften ab 1. März 2021

Läden, Museen, Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen können ab 1. März wieder öffnen.
Alle Läden können wieder öffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt. Auch Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken können wieder öffnen. Die Aussenbereiche von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich - mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität. Ebenfalls wieder zugänglich sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien - mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität.

Vorgaben für Schutzkonzepte in Einkaufsläden
Der Zugang zu öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben sowie zu Veranstaltungen ist zu beschränken. Detaillierte Richtlinien werden in den Verordnungsanpassungen vom 24. Februar 2021 auf Seite 8/9 beschrieben:
¬ https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/65452.pdf

¬ 24.02.2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März
¬ 24.02.2021 | FAQ zu den Massnahmen ab 1. März 2021

Bundesrat beschliesst ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März 2021

Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten.
Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.

Möglicher weiterer Öffnungsschritt am 22. März
Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, mit der Konsultation der Kantone ab dem 12. März und dem Entscheid des Bundesrats am 19. März. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen. Sollte sich die epidemische Situation in den nächsten Wochen positiv entwickeln, wird er für den 22. März auch die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants und anderen Tätigkeiten in Innenräumen ins Auge fassen.

¬ 24.02.2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März
¬ 24.02.2021 | Infografik: 1. Lockerungsschritt − ab 1. März gilt neu

Bundesrat plant ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März

Ab dem 1. März sollen Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen können, ebenso die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport-und Freizeitanlagen.
Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone am 24. Februar definitiv über den ersten Öffnungsschritt entscheiden.

Erster Öffnungsschritt: Läden, Museen, Zoos
In einem ersten Öffnungsschritt sollen ab 1. März alle Läden wieder öffnen können. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden muss beschränkt werden. Die Kapazitätsbegrenzungen gelten auch für Einkaufszentren als Ganzes. Im Freien sollen zudem private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich sein.

Zweiter Öffnungsschritt vor Ostern
Am 1. April soll ein zweiter Öffnungsschritt erfolgen. Vorgesehen wären zum Beispiel, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen. Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies zulässt.

¬ 17.20.2021 | Infografik: Unterstützung für die Wirtschaft
¬ 17.02.2021 | MM Bundesrat | Bundesrat plant ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März

Aktualisierter Bericht zu den wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 in Basel-Stadt

Basel-Stadt bleibt ein attraktiver, wettbewerbsfähiger Standort.
Insgesamt dürfte auch gemäss der jüngsten Konjunkturprognose der Wirtschaftsstandort Basel-Stadt weniger stark unter den Folgen von Covid-19 leiden als die Schweiz insgesamt. Dennoch kämpfen einzelne basel-städtische Branchen mit starken negativen Folgen. Die Krise hinterlässt auch ihre Spuren auf dem Arbeitsmarkt. Trotzdem bleibt Basel-Stadt ein attraktiver, wettbewerbsfähiger Standort mit zahlreichen Standortvorteilen und weist eine Wirtschaftsstruktur auf, die in Krisenzeiten stabilisierend wirkt. Diese und weitere Aussagen finden sich in einer Neuauflage des Berichts des Amts für Wirtschaft und Arbeit zu den wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 auf Basel-Stadt.

¬ 16. Februar 2021 | MM WSU | Aktualisierter Bericht zu den wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 in Basel-Stadt

Bewilligung von 6 Mio. Franken aus dem Krisenfonds für temporäre Existenzsicherung für Kulturschaffende

Der Regierungsrat hat die Ausrichtung von Taggeldern zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden in der Höhe von gesamthaft maximal 6 Mio. Franken bewilligt.
Das «Basler Modell» zur Unterstützung von Kulturschaffenden in der Coronakrise ist sowohl für die Antragstellenden als auch für die Verwaltung weniger aufwendig als die Bundesregelung. Es schliesst neben selbständigerwerbenden auch freischaffende Kulturschaffende mit häufig wechselnden Kurzzeitanstellungen mit ein, die bisher durch die Maschen der Hilfsmassnahmen fallen. Vorgesehen sind Taggelder für den Zeitraum November 2020 bis April 2021 vor, in dem die Kulturschaffenden aufgrund der behördlich verordneten Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus an der Berufsausübung gehindert sind.

¬ 10. Februar 2021 | MM Regierungsrat | Regierungsrat bewilligt 6 Mio. Franken aus dem Krisenfonds für temporäre Existenzsicherung für Kulturschaffende in der Coronakrise
¬ 20. Januar 2021 | MM Präsidialdepartement | Hilfspaket Kultur in der Coronakrise

Neuauflage der Corona-Mietzinshilfe in Basel-Stadt bewilligt

Regierungsrat Basel-Stadt bewilligt 21 Millionen für eine Neuauflage der Mietzinshilfe.
Geschäfte und Restaurants, die von den Covid-19-Massnahmen betroffen sind, werden vom Kanton Basel-Stadt weiterhin finanzielle Unterstützung bei der Miete erhalten. Der Grosse Rat hat am 3. Februar für kantonale Corona-Mietzinshilfen nach dem sogenannten «Dreidrittel-Modell» einstimmig einen Beitrag von 21 Millionen Franken bewilligt.

¬ 12. Januar 2021 | htr.ch | Nur 52 Gesuche für Mietzins-Härtefallunterstützung in Basel
¬ 20. Januar 2021 | Regierungsrat Basel-Stadt beantragt 21 Mio. Franken für eine Neuauflage der Mietzinshilfe
¬ 4. Februar 2021 | htr.ch | Neuauflage der Corona-Mietzinshilfe in Basel-Stadt bewilligt
¬ 1. Juli 2021 | MM FD | Neuauflage der Corona-Mietzinshilfe: Erneut grosse Nachfrage

Neu haben auch Detailhandelsgeschäfte und «Fasnachtsbetriebe» Anspruch auf Härtefall-Unterstützung

Der Regierungsrat beschloss am 26. Januar 2021 eine Ausweitung der anspruchsberechtigten Branchen.
Mit der Änderung der kantonalen Covid-19-Härtefallverordnung durch den Regierungsrat gehören neu alle behördlich geschlossenen Betriebe automatisch als Härtefälle, wenn sie zu den aufgeführten Branchen gehören. Der Mindestumsatz wird auf 50'000 Franken halbiert, die Mehrwertsteuerpflicht entfällt. Junge Betriebe werden in Basel-Stadt berücksichtigt, wenn sie vor dem 1. September 2020 eröffnet wurden (Bund 1. März 2020).

¬ 28. Januar 2021 | Härtefall-Unterstützung Basel-Stadt – aktueller Stand
¬ hilfe-hgt.bs.ch | COVID-19 Unterstützung Hotellerie, Gastronomie, Tourismus HGT

Erweiterung Härtefallunterstützung – aktueller Stand

Der Kanton zahlt ab sofort auch Bundesmittel aus.
Der Regierungsrat beschloss am 26. Januar 2021 eine Ausweitung der anspruchsberechtigten Branchen und übernahm auch die erleichterten Bundeskriterien. Aktuell sind aus dem kantonalen Härtefall-Programm 5 Millionen Franken an rund 200 Betriebe ausbezahlt.

¬ 02. März 2021 | Härtefall-Unterstützung Basel-Stadt – dritte Runde ausbezahlt
¬ 28. Januar 2021 | Härtefall-Unterstützung Basel-Stadt – aktueller Stand
¬ 20. Januar 2021 | Härtefall-Unterstützung Basel-Stadt – aktueller Stand
¬ 12. Januar 2021 | Härtefall-Unterstützung für Hotellerie, Gastronomie und weitere Branchen - aktueller Stand
¬ 6. Januar 2021 | Härtefall-Unterstützung für Hotellerie, Gastronomie und für weitere Branchen läuft
¬ hilfe-hgt.bs.ch | COVID-19 Unterstützung Hotellerie, Gastronomie, Tourismus HGT

Bundesrat stockt Härtefallprogramm mit 2,5 Milliarden Franken auf

Somit steht insgesamt ein Gesamtbetrag von Bund und Kantonen von 5 Milliarden zur Verfügung.
Um die kantonalen Härtefallprogramme weiter zu stärken hat der Bundesrat deshalb entschieden, dem Parlament eine Aufstockung des Gesamtbetrags von Bund und Kantonen um weitere 2,5 Milliarden Franken auf insgesamt 5 Milliarden zu beantragen. Bevor der Bundesrat am 3. Februar 2021 die Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet, wird er dazu die Kantone konsultieren.

¬ 27. Januar 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat stockt Härtefallprogramm auf und stärkt Arbeitslosenversicherung

Hilfspaket Kultur in der Coronakrise

Kulturbranche wurde im Jahr 2020 mit gesamthaft 16.2 Mio. Franken unterstützt.
Nachdem im Sommer und Herbst 2020 unter strengen Auflagen und Schutzkonzepten Kulturveranstaltungen wieder möglich waren, sind aktuell die Museen und Ausstellungsräume, Theater und Musiklokale wieder geschlossen. Der Kanton Basel-Stadt stellt für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt 20 Mio. Franken aus dem Krisenfonds zur Abfederungen der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Kulturbereich zur Verfügung. Diese werden durch Bundesmittel verdoppelt. Für den Schadenszeitraum März bis Oktober 2020 wurden insgesamt 16.2 Mio. Franken ausbezahlt. Die Unterstützungsmassnahmen, die je zur Hälfte von Bund und Kantonen finanziert werden, werden bis Ende 2021 fortgesetzt. 

¬ 20. Januar 2021 | MM Präsidialdepartement | Hilfspaket Kultur in der Coronakrise

Unterstützung in Corona-Zeiten: Taxibewilligungsgebühren halbiert

Der Regierungsrat reduziert die Taxibewilligungsgebühren für das Jahr 2020 rückwirkend um die Hälfte.
Im Sinne einer direkten Massnahme werden die Gebühren von jeweils 700 Franken für Taxibetriebsbewilligungen rückwirkend für das Jahr 2020 um die Hälfte reduziert, um das wegen der Pandemielage unter finanziellem Druck stehende Taxigewerbe zu entlasten. Die Begünstigten werden von der Abteilung Verkehr der Kantonspolizei kontaktiert und erhalten den Betrag von 350 Franken erstattet.

¬ 21. Januar 2021 | MM Regierungsrat | Unterstützung in Corona-Zeiten: Taxibewilligungsgebühren halbiert

Bundesrat verschärft nationale Massnahmen und schliesst Geschäfte

Die verlängerten sowie neuen Massnahmen gelten bis zum 28. Februar 2021.
Der Bundesrat hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen und private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt.

¬ 13. Januar 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen
¬ FAQ zu den Massnahmen ab 18. Januar 2021
¬ Grafik zu den Massnahmen ab 18. Januar 2021

Schliessung von Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs

Die neuen Massnahmen gelten vom 18. Januar bis am 28. Februar 2021
Der Bundesrat verschärft ab Montag, 18. Januar die nationalen Massnahmen. Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, kann dagegen wieder aufgehoben werden.

¬ 13.01.2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen
¬ Verordnung – Weitere Massnahmenverschärfungen

Restaurationsbetriebe bleiben bis 28. Februar 2021 geschlossen

Verlängerung der Schliessungen um weitere fünf Wochen
Der Bundesrat verlängert die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen.

¬ 13.01.2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen
¬ Verordnung – Verlängerung der geltenden Massnahmen
¬ 18.12.2020 | MM Bundesrat | Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen

Weitere Massnahmen am Arbeitsplatz

Home-Office- und Maskenpflicht
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist. Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.

¬ 13.01.2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen
¬ Verordnung – Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Härtefallregelung | Basel-Landschaft

Informationen für Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft
Der Kanton Basel-Landschaft hat sein Härtefallprogramm basierend auf den neuen Bundesbestimmungen angepasst und erweitert. Wenn ein Unternehmen von behördlich veranlagten Betriebsschliessungen von mindestens 40 Tagen betroffen ist, kann es ab Freitag, 22.01.2021 ein erleichtertes Gesuch einreichen. Für Unternehmen, welche innert Jahresfrist (Kalenderjahr 2020 oder innerhalb von 12 Monaten) eine Umsatzeinbusse von 40 Prozent und mehr aufweisen, wird der Umfang der Härtefallhilfe analog ermittelt. Der Anspruch orientiert sich in diesem Fall an der Höhe der Umsatzeinbusse. Es ist zu beachten, dass das Eintrittskriterium eines durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019 von mindestens CHF 50'000 (sofern vor dem 01.03.2020 gegründet) weiterhin gilt.

¬ Härtefallregelung Baselland

Bürgschaften | Basel-Landschaft

Informationen für Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft
Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft haben die Möglichkeit, anhand der vom Bund festgelegten Kriterien Bankkredite zu 80 Prozent vom Kanton verbürgen zu lassen. Zusätzlich zur Kreditgarantie erhalten die Unternehmen, welche die Kriterien erfüllen, einen À-fonds-perdu-Beitrag. Dieser umfasst im Einzelfall 20 Prozent des durch die Banken bewilligten Kredits, maximal jedoch 20'000 Franken. Mit der Wahl der Bürgschaft als Hauptelement der Unterstützungsmassnahmen können trotz höherer Beträge Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen weitgehend vermieden werden.

¬ 19.01.2021 | MM Finanz- und Kirchendirektion BL | Kantonale Umsetzung der Härtefallmassnahmen
¬ 17.11.2020 | MM Aus der Sitzung des Regierungsrats BL | Corona-Härtefallhilfen für Baselbieter Unternehmen

Kurzarbeitsentschädigung | Basel-Landschaft

Informationen für Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft
Für die Voranmeldung und die Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung gilt bis Ende März 2021 weiterhin das vereinfachte, summarische Verfahren. Daher sind weiterhin die «COVID-19-Formulare» zu verwenden, unabhängig von der Begründung der KAE. Seit dem 8. September 2020 kann die Voranmeldung auch mittels Online-Formular eingereicht werden.

¬ eServices und Formulare für Kurzarbeitsentschädigung
¬ Voranmeldung Kurzarbeit

Nur 52 Gesuche für Mietzins-Härtefallunterstützung in Basel

Abschlussbericht betreffend Umsetzung der COVID-19-GRB-Mietzinsunterstützung sowie COVID-19-GRB-Geschäftsunkosten-Härtefallunterstützung.
Für kantonale Corona-Mietzinshilfen nach dem sogenannten «Dreidrittel-Modell» sind in Basel-Stadt rund 5,3 Millionen Franken ausbezahlt worden. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag pro Gesuch betrug 3‘545 Franken. Bei der Härtefallunterstützung wurden nur 52 Gesuche eingereicht, 42 davon wurden genehmigt und ausbezahlt.

¬ 12. Januar 2021 | htr.ch | Nur 52 Gesuche für Mietzins-Härtefallunterstützung in Basel
¬ 20. Januar 2021 | Regierungsrat Basel-Stadt beantragt 21 Mio. Franken für eine Neuauflage der Mietzinshilfe

Seco bezahlt bis Ende 2020 Kurzarbeitsentschädigungen in Höhe von 9,2 Milliarden Franken aus

Bis Ende 2020 wurden Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) in Höhe von 9,2 Milliarden Franken ausbezahlt.
Der Löwenanteil an Kurzarbeitsentschädigungen ging laut Seco mit bisher 1,9 Milliarden Franken an das Verarbeitende Gewerbe. Auf Hotels und Restaurants entfielen 1,4 Milliarden, den Handel 1,3 Milliarden, «Verkehr und Lagerei» 0,7 Milliarden und auf das Baugewerbe 0,5 Milliarden Franken.

¬ 8. Januar 2021 | htr.ch | Seco hat für Kurzarbeit 9,2 Milliarden ausbezahlt

Erweiterung der Anspruchsberechtigten auf Härtefallunterstützung

Der Regierungsrat erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten auf Härtefallunterstützung.
Ab sofort können auch Zulieferer von Restaurants und Hotels in Basel-Stadt sowie Unternehmen mit Einrichtungen zur Durchführung von Freizeitaktivitäten Antrag auf eine Härtefallunterstützung stellen. Sie profitieren damit ebenfalls vom kantonalen Programm für Unternehmen, die von der Coronakrise besonders hart getroffen werden. Dieses hatte der Regierungsrat bereits Ende Oktober insbesondere für Unternehmen im Bereich von Gastronomie, Hotellerie und Tourismus eingerichtet.

¬ 5. Januar 2021 | MM Regierungsrat BS | Der Regierungsrat erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten auf Härtefallunterstützung
¬ 6. Januar 2021 | Härtefall-Unterstützung für Hotellerie, Gastronomie und für weitere Branchen läuft
¬ 12. Januar 2021 | Härtefall-Unterstützung für Hotellerie, Gastronomie und weitere Branchen - aktueller Stand
¬ 20. Januar 2021 | Härtefall-Unterstützung Basel-Stadt – aktueller Stand
¬ hilfe-hgt.bs.ch | COVID-19 Unterstützung Hotellerie, Gastronomie, Tourismus HGT
¬ 27. Oktober 2020 | Unterstützungsleistungen für Hotellerie, Gastronomie und weitere Tourismusbereiche
¬ 15. Dezember 2020 | Der Regierungsrat verlängert die Massnahmen bis zum 22. Januar 2021

Kapazitäten in Einkaufsläden werden weiter eingeschränkt

Die maximale Personenzahl ist dabei abhängig von der frei zugänglichen Ladenfläche.
Der Zugang zu öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben sowie zu Veranstaltungen ist wie folgt zu beschränken und gilt ab Dienstag, 22. Dezember:

  • In Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche bis 40 Quadratmeter dürfen höchstens 3 Kundinnen oder Kunden anwesend sein.
  • Für Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 40 Quadratmetern, die mindestens zwei Drittel ihres Umsatzes mit dem Verkauf von Lebensmitteln machen, gilt Folgendes:

    1. 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde,
    2. zulässig sind aber mindestens 5 Kundinnen oder Kunden.

  • Für Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 40 Quadratmetern, die weniger als zwei Drittel ihres Umsatzes mit Lebensmitteln machen, gilt Folgendes:

    1. für Läden zwischen 41 und 500 Quadratmetern Verkaufsfläche:
      – 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde
      – zulässig sind aber mindestens 5 Kundinnen oder Kunden,
    2. für Läden zwischen 501 und 1500 Quadratmetern Verkaufsfläche:
      – 15 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde
      – zulässig sind aber mindestens 50 Kundinnen oder Kunden,
    3. für Läden ab 1500 Quadratmetern Verkaufsfläche:
      – 20 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde
      – zulässig sind aber mindestens 100 Kundinnen oder Kunden.

¬ 18. Dezember 2020 | MM Bundesrat | Bundesrat verschärft nationale Massnahmen und schliesst Restaurants sowie Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe
¬ Verordnung Massnahmenverschärfung Dezember 2020

Bundesrat verschärft nationale Massnahmen und schliesst Restaurants sowie Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen noch einmal verstärkt.
Ab Dienstag, 22. Dezember, sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen schweizweit geschlossen. Für die Festtage gibt es keine Ausnahmen. Offen bleiben dürfen nur Betriebskantinen, Schulkantinen in obligatorischen Schulen sowie die Restauration für Hotelgäste. TakeAway-Angebote und Lieferdienste bleiben erlaubt. Zudem werden die Anzahl Personen, die sich gleichzeitig in Einkaufsläden aufhalten dürfen, weiter eingeschränkt.

¬ 18. Dezember 2020 | MM Bundesrat | Bundesrat verschärft nationale Massnahmen und schliesst Restaurants sowie Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe
¬ Grafik zu den Massnahmen ab 22. Dezember 2020
¬ Verordnung Massnahmenverschärfung Dezember 2020

Verlängerung und Wiederaufnahme der Kurzarbeit

Der Bundesrat hat das summarische Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) nochmals bis am 31. März 2021 verlängert.
Die Verlängerung des summarischen Verfahrens hat zur Folge, dass auch zwei Bestimmungen der Arbeitslosenversicherungsverordnung AVIV ihre Gültigkeit behalten: Die Mehrstunden, welche sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, müssen weiterhin nicht abgezogen werden. Zudem wird das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet. Zudem befindet sich eine weitere Verordnungsanpassung in der Konsultation.

¬ 18. Dezember 2020 | MM Bundesrat | Verlängerung und Wiederaufnahme von Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit

Bundesrat passt Härtefallverordnung sowie Verordnung zum Erwerbsausfall an

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 Änderungen an der Covid-19-Härtefallverordnung sowie an der Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall beschlossen.
Damit vollzieht er Gesetzesanpassungen des Parlaments beim Covid-19-Gesetz. Insbesondere werden bei den kantonalen Härtefallmassnahmen die Umsatzschwelle für einen Anspruch auf Härtefallhilfe von 100'000 auf 50'000 Franken gesenkt und beim Covid-Erwerbsersatz die für den Leistungsbezug nötige Umsatzeinbusse von 55 auf 40 Prozent gesenkt. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) zudem beauftragt, zusammen mit den Kantonen zu prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Härtefallmassnahmen gelockert werden müssen.

¬ 18. Dezember 2020 | MM Bundesrat | Bundesrat passt Härtefallverordnung sowie Verordnung zum Erwerbsausfall an

Verstärkte Unterstützung des Kultursektors

Neu können auch Kulturschaffende eine Ausfallentschädigung beziehen.
Kulturschaffende, Kulturunternehmen und Kulturvereine im Laienbereich sind erneut mit einer existenzbedrohenden Situation konfrontiert. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat beschlossen, die Kulturakteure stärker als bisher zu unterstützen. So wird namentlich das Instrument der Ausfallentschädigung für Kulturschaffende wieder eingeführt. 

¬ 18. Dezember 2020 | MM Bundesrat | Verstärkte Unterstützung des Kultursektors

Verlängerung der Massnahmen bis zum 22. Januar 2021

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat heute die aktuell in Basel-Stadt geltenden Massnahmen bis und mit Freitag, 22. Januar 2021, verlängert.
Die epidemiologische Lage hat sich in Basel-Stadt leicht verbessert, bleibt jedoch sehr anspruchsvoll. Es braucht weitere Anstrengungen, um die Fallzahlen zu senken. Aus diesem Grund behält der Regierungsrat die verschärften Massnahmen weiterhin bei und befristet sie bis am 22. Januar 2021, analog der verschärften Massnahmen des Bundes.

Unter Berücksichtigung der Bundesvorgaben gelten ab Montag 21. Dezember 2020, folgende Massnahmen im Kanton Basel-Stadt:

  • Für Veranstaltungen gelten ab 21. Dezember 2020 die Regelungen der Bundesverordnung ohne weitere kantonale Vorschriften. Dies bedeutet u.a. dass Gottesdienste bis max. 50 Besucherinnen und Besucher möglich sind.
  • Restaurationsbetriebe bleiben im Kanton Basel-Stadt weiterhin geschlossen. Take-away Betriebe dürfen neu zwischen 06.00 und 23.00 Uhr geöffnet sein und nicht schon ab 05.00 Uhr.
  • Einrichtungen im Sportbereich sowie weitere Einrichtungen wie z.B. Spielsalons und Casinos, Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen.
  • Auch weitere Betriebe wie Bar- und Clubbetriebe, Spielsalons und Casinos, Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen bleiben geschlossen.
  • Neu sind neben Erotikbetrieben auch Bordellbetriebe, Cabarets und ähnliche Lokale geschlossen. Zudem ist Prostitution untersagt. Der Kanton nimmt damit die Anliegen der diesbezüglichen Interessengruppen auf.

¬ 15. Dezember 2020 | MM Regierungsrat | Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat heute die aktuell in Basel-Stadt geltenden Massnahmen

Zusätzliche 10,45 Millionen für das Unterstützungsprogramm HGT

Gesamtunterstützungspaket von 74,5 Millionen Franken.
Der Regierungsrat versteht die Sorgen der Gastronomiebranche. Darum spricht der Regierungsrat den Gastro- und Hotellerieunternehmen weitere Unterstützungsmittel zu, entlang der heutigen Verlängerung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Dafür entnimmt er dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit weitere 10,45 Millionen Franken. Zusammen mit den bereits früher gesprochenen 15 Millionen Franken ergibt sich ein kantonales Unterstützungspaket von 25,45 Millionen Franken. Dieses bildet die Voraussetzung dafür, dass der Bund die Härtefallunterstützung ebenfalls erhöht. Der Kanton Basel-Stadt und der Bund stellen damit im Rahmen des laufenden Härtefallprogramms ein Gesamtunterstützungspaket in der Höhe von 74,5 Millionen Franken zur Verfügung.

¬ 15. Dezember 2020 | MM Regierungsrat | Regierungsrat erhöht die Unterstützungsbeiträge für Gastronomie und Hotellerie

Basel-Stadt bürgt wieder für Überbrückungskredite

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst die Wiederaufnahme des Bürgschaftsprogramms.
Der Regierungsrat hat am 15. Dezember 2020 die für die Wiederaufnahme des Programms notwendige Anpassung der COVID-19-Bürgschaftsverordnung beschlossen. Hierbei hat er zwei wesentliche Änderungen zum ersten Programm vorgenommen:

  • Längere Laufzeit: Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt neu fünf Jahre anstatt drei Jahre.
  • Höherer Deckungsgrad: Anstatt 80% deckt die Bürgschaft 90% der Kreditsumme. Bis zu einem Betrag von CHF 50‘000 Franken sogar 100%.

¬ 15. Dezember 2020 | MM Regierungsrat | COVID-19: Basel-Stadt bürgt wieder für Überbrückungskredite

Weitere nationale Massnahmen: Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen

Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 seine Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt. Für Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen gilt ab morgen Samstag, 12. Dezember, eine Sperrstunde ab 19 Uhr. Sie müssen mit Ausnahme von Restaurants und Bars auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung können die Sperrstunde bis auf 23 Uhr ausweiten. Veranstaltungen sind mit bestimmten Ausnahmen verboten, sportliche und kulturelle Aktivitäten sind nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt.

¬ 11. Dezember 2020 | MM Bundesrat | Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen

Ausweitung des Härtefallprogramms auf 2.5 Milliarden

Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, das Härtefallprogramm um insgesamt 1500 Millionen Franken auf 2500 Millionen Franken aufzustocken.
Aufgrund möglicher Schliessungen von Betrieben sieht es der Bundesrat als notwendig an, die Möglichkeiten zur Abfederung von Härtefällen weiter auszubauen. Um eine rasche Umsetzung zu ermöglichen, setzt er auf das bestehende Härtefallprogramm, das in den Kantonen mit grossem Elan aufgebaut wird bzw. worden ist.

¬ 11. Dezember 2020 | MM Bundesrat | Bundesrat will Möglichkeiten zur Unterstützung von Unternehmen erweitern

Sonntagsverkäufe aufgrund von Corona abgesagt

Die Sonntagsverkäufe 2020 in Basel sind aufgrund der aktuellen Situation und den Massnahmen des Bundesrats abgesagt.
Die Sonntagsverkäufe – oder auch bekannt als «Silberner und Goldener Sonntag» – finden in Basel aufgrund der aktuellen Lage rund um das Coronavirus im 2020 leider nicht statt.

¬ Sonntagsverkäufe in Basel 2020
¬ 11. Dezember 2020 | MM Regierungsrat | Bedeutung der neuen Bundesmassnahmen für den Kanton Basel-Stadt

Unterstützungsprogramm Hotellerie, Gastronomie und Tourismus: Auszahlungen starten

Start für Unterstützungsprogramm Hotellerie, Gastronomie und Tourismus
Die ersten Auszahlungen aus dem Unterstützungsprogramm für Hotellerie, Gastronomie und Tourismus des Kantons Basel-Stadt werden ab dem 9. Dezember 2020 veranlasst – insgesamt stehen bis zu 43.2 Millionen Franken zur Verfügung.

¬ 9. Dezember 2020 | MM WSU | Start für Unterstützungsprogramm Hotellerie, Gastronomie und Tourismus

Bundesrat bereitet weitergehende Massnahmen vor

Der Bundesrat will in einem mehrstufigen Prozess die Situationen rasch verbessern.
Dies hat er im Rahmen einer ausserordentlichen Sitzung vom 8. Dezember gemeinsam entschlossen. An der Sitzung vom 11. Dezember will er die nationalen Massnahmen vereinheitlichen und verschärfen.
Sollte sich die Lage weiter verschlechtern, sollen am 18. Dezember weitere Massnahmen hinzukommen.

Er unterbreitet den Kantonen in einer Konsultation folgende Vorschläge, die ab Samstag, 12. Dezember und bis am 20. Januar 2021 gelten sollen:

  • Gastrobetriebe, Einkaufsläden und Märkte, Freizeitbetriebe und Sportaktivitäten müssen um 19 Uhr schliessen und bleiben sonntags geschlossen.
  • Für private Veranstaltungen gilt eine maximale Zahl von 5 Personen aus zwei Haushalten. Ausgenommen sind Feiern bis 10 Personen vom 24. bis 26. Dezember sowie am 31. Dezember.
  • Öffentliche Veranstaltungen werden mit Ausnahme von religiösen Feiern sowie Versammlungen von Legislativen verboten.
  • Jegliche Aktivitäten im Kulturbereich (inklusive schulische Aktivitäten) werden untersagt. Veranstaltungen im professionellen Bereich mit Publikum werden verboten, ausgenommen sind online übertragene Veranstaltungen ohne Publikum.

Sollte sich die Lage in der nächsten Woche weiter verschlechtern, plant der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember weitergehende Massnahmen zu beschliessen, etwa die Schliessung von Gastrobetrieben und Läden.

¬ 8. Dezember 2020 | MM Bundesrat | Coronavirus: Lage verschlechtert sich – Bundesrat bereitet weitergehende Massnahmen vor

Verlängerung der Massnahmen im Kanton Basel-Stadt

Verlängerung der Massnahmen bis zum 20. Dezember 2020.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat am 8. Dezember die aktuell geltenden Massnahmen um eine Woche, das heisst bis und mit Sonntag, 20. Dezember 2020, verlängert. Dies Betrifft die kommunizierten Massnahmen vom 20. November 2020. Somit gelten weiterhin folgende Punkte:

  • Restaurationsbetriebe sind für das Publikum geschlossen. Ausgenommen sind Betriebs- und Schulkantinen, Gassenküchen, an Hotels angeschlossene Restaurants für Hotelgäste, Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-Away.
  • Take-Away müssen zwischen 23.00 – 05.00 Uhr geschlossen bleiben.
  • Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind geschlossen.
  • Des Weiteren werden Spielsalons und Casinos, Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen (namentlich Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter) sowie Erotikbetriebe geschlossen.
  • Für Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von max. 15 Personen.

¬ 8. Dezember 2020 | MM Regierungsrat BS | Verlängerung der Massnahmen im Kanton Basel-Stadt
¬ 20. November 2020 | MM Regierungsrat BS | Basel-Stadt verschärft kantonale Covid-19-Verordnung

Bundesrat passt Covid-Massnahmen an: Weniger Personen in den Läden

Die Regeln für Läden werden ab Mittwoch, 9. Dezember, verschärft.
Um die Menschen noch besser zu schützen, wird die Zahl der Personen reduziert, die sich gleichzeitig in einem Laden aufhalten. Die Kapazitätsbeschränkung wird ab dem 9. Dezember bis auf weiteres verschärft, in grösseren Läden von heute 4 auf neu 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde. Dies soll zudem die Bevölkerung dazu anregen, ihre Einkaufszeiten bewusster zu planen.

¬ 4. Dezember 2020 | MM Bundesrat | Bundesrat fordert Kantone mit negativer Entwicklung zum sofortigen Handeln auf und beschliesst zusätzliche Massnahmen

Kantonales Unterstützungsprogramm für Hotellerie, Gastronomie und Tourismus

Anträge können ab Montag 23. November 2020 eingereicht werden.
Der Kanton Basel-Stadt unterstützt Betriebe von Hotellerie, Gastronomie, Reiseveranstaltung und -vermittlung, Busreisen, Schaustellung und Markthandel mit finanziellen Beiträgen. Dafür stehen 15 Millionen Franken bereit. Wenn ein Gesuch auch die Härtefallvorgaben des Bundes erfüllt, wird der Beitrag erhöht. Das Gesuch ist spätestens bis 31. März 2021 einzureichen.

Antragsberechtigte Betriebe
Die Betriebsstätte im steuerrechtlichen Sinn ist im Kanton Basel-Stadt und mindestens seit 1. Januar 2019 in Basel-Stadt ansässig.

  • Beherbergungsbetriebe und Restaurationsbetriebe im Sinne des Gastgewerbegesetzes
  • andere Unternehmen (insbesondere Event-Catering-Anbieter) im gleichen Markt wie Beherbergungs- und Restaurationsbetriebe
  • Reiseveranstalterinnen oder Reiseveranstalter oder Reisevermittlerinnen oder Reisevermittler im Sinne des Bundesgesetzes über Pauschalreisen, welche mindestens 80 % ihres Umsatzes aus der Veranstaltungs- oder Vermittlungstätigkeit erzielen und über eine Kundengeldabsicherung verfügen
  • Veranstalterinnen und Veranstalter von Busreisen, die über eine Zulassung gemäss dem Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen verfügen
  • Schaustellerinnen und Schausteller, welche über eine entsprechende kantonale Bewilligung verfügen
  • Markthändlerinnen und Markthändler, die mindestens 80 % ihres Umsatzes mit dem Verkauf an Märkten erzielen und mehrwertsteuerpflichtig sind

Voraussetzungen

  • Längerfristiger und namhafter Umsatzrückgang
  • Profitables oder kostendeckendes Wirtschaften
  • Erfüllung der Zahlungspflichten

¬ hilfe-hgt.bs.ch | COVID-19 Unterstützung Hotellerie, Gastronomie, Tourismus HGT
¬ 23. November 2020 | MM WSU | Start kantonales Unterstützungsprogramm für Hotellerie, Gastronomie und Tourismus

Restaurationsbetriebe werden geschlossen

Die Massnahmen gelten vom 23. November bis am 13. Dezember 2020.
Der Regierungsrat Basel-Stadt sieht mehrere Massnahmen vor, welche am Montag, 23. November 2020 in Kraft treten und bis Sonntag, 13. Dezember 2020 befristet sind. Dies betrifft folgende Punkte:

  • Restaurationsbetriebe sind für das Publikum geschlossen. Ausgenommen sind Betriebs- und Schulkantinen, Gassenküchen, an Hotels angeschlossene Restaurants für Hotelgäste, Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-Away.
  • Take-Away müssen zwischen 23.00 – 05.00 Uhr geschlossen bleiben.
  • Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind geschlossen.
  • Des Weiteren werden Spielsalons und Casinos, Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen (namentlich Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter) sowie Erotikbetriebe geschlossen.
  • Für Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von max. 15 Personen.

¬ 20. November 2020 | MM Regierungsrat BS | Basel-Stadt verschärft kantonale Covid-19-Verordnung
¬ Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Basel-Stadt
¬ Erläuterungen zur Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Basel-Stadt

Max. 15 Personen bei Veranstaltungen

Veranstaltungen werden bis am 13. Dezember 2020 auf max. 15 Personen beschränkt.
In seiner Medienmitteilung vom 20. November 2020 hat der Regierungsrat Basel-Stadt nebst weiteren Massnahmen verlauten lassen, dass Veranstaltungen im Kanton Basel-Stadt vom 23. November bis am 13. Dezember 2020 auf maximal 15 Personen beschränkt werden müssen.

¬ 20. November 2020 | MM Regierungsrat BS | Basel-Stadt verschärft kantonale Covid-19-Verordnung

Bundesrat passt Covid-Unterstützungshilfen der zweiten Welle an

Dies betrifft das Härtefallprogramm sowie die Bereiche Kurzarbeit und Sport.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 beschlossen, dem Parlament für eine dringliche Beratung in der Wintersession punktuelle Anpassungen am Covid-19-Gesetz vorzuschlagen. Damit könnte besser auf die aktuellen Entwicklungen der zweiten Welle der Covid-Pandemie reagiert werden. Der Vorschlag beinhaltet eine Aufstockung des Härtefallprogramms auf insgesamt eine Milliarde und eine Erhöhung des Anteils des Bundes auf rund zwei Drittel. Ergänzend sollen die Leistungen im Bereich der Kurzarbeit erweitert werden. Im Sport sollen professionelle und semiprofessionelle Klubs auch mit à-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden können.

¬ 18. November 2020 | MM Bundesrat | Bundesrat passt Covid-Unterstützungshilfen der zweiten Welle an

Regierungsrat stellt bis Ende 2021 weitere 5 Millionen Franken zur Verfügung

Weitere 5 Millionen für Basler Kulturunternehmen.
Nachdem der Bund im Oktober die Massnahmen zur Abfederung der Folgen der Covid-19-Pandemie für die Schweizer Kulturlandschaft bis Dezember 2021 verlängert hat, führt nun auch der Kanton Basel-Stadt sein Engagement für den stark betroffenen Kulturbereich fort: Er stellt weitere 5 Mio. Franken aus dem Krisenfonds zur Verfügung. Neu können Kulturunternehmen zusätzlich zu Ausfallentschädigungen auch Beiträge für Transformationsprojekte beantragen. Seit Frühjahr 2020 und bis Ende 2021 stehen somit im Kanton Basel-Stadt gesamthaft 40 Mio. Franken für Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich zur Verfügung.

¬ Regierungsrat stellt bis Ende 2021 weitere 5 Millionen Franken zur Verfügung

Weitere Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie

Die neuen Massnahmen betreffen Restaurationsbetriebe, Veranstaltungen und die Maskenpflicht.
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 28. Oktober 2020 weitere schweizweite Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Ziel ist, die Zahl der Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren. Discos und Tanzlokale werden geschlossen, Bars und Restaurants haben um 23 Uhr zu schliessen. Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind untersagt. Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Die Massnahmen gelten ab Donnerstag, 29. Oktober, und sind nicht befristet.

¬ 28. Oktober 2020 | MM Bundesrat | Weitere Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie
¬ Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage (28.10.20)
¬ FAQ – Neue Massnahmen
¬ Grafik: Massnahmen ab 29.10.20
¬ Das neue BAG Plakat in rot gibt es zum Download unter bag-coronavirus.ch/downloads/

Neue Regeln für Restaurationsbetriebe

Sperrstunde für Restaurants und Bars – Clubs werden geschlossen.
In Restaurants und Bars dürfen höchsten vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen Familien mit Kindern. Es gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr. Ausserdem sind die Betriebe verpflichtet, alle Kontaktdaten korrekt zu erfassen. Des weiteren ist der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen bis auf weiteres untersagt. 

¬ 28. Oktober 2020 | MM Bundesrat | Weitere Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie

Veranstaltungen nur noch bis 50 Personen

Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind nicht mehr erlaubt.
Das betrifft alle sportlichen, kulturellen und anderen Veranstaltungen, ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiterhin möglich sind auch politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen – wie bisher mit den nötigen Schutzvorkehrungen. Weil sich viele Ansteckungen im privaten Rahmen ereignen, wird die Anzahl Personen für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis im privaten Raum auf 10 eingeschränkt.

¬ 28. Oktober 2020 | MM Bundesrat | Weitere Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie

Maskenpflicht wird weiter ausgedehnt

Masken müssen neu auch in gewissen Aussenbereichen getragen werden.
Seit dem 19. Oktober gilt eine Maskenpflicht für alle Personen in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie in Wartebereichen des öffentlichen Verkehrs und an Bahn- und Flughäfen. Neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkte. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zu 12 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und Gäste in Restaurants und Bars, wenn sie am Tisch sitzen.

¬ 28. Oktober 2020 | MM Bundesrat | Weitere Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie

Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Maskenpflicht an Arbeitsplätzen ohne genügenden Abstand.
In Innenräumen muss jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer eine Gesichtsmaske tragen, es sei denn, die Arbeitsbereiche haben genügend Abstand oder befinden sich in abgetrennten Räumen. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen soweit möglich Homeoffice ermöglichen und an Arbeitsstätten für den Schutz der Mitarbeitenden sorgen.

¬ 28. Oktober 2020 | MM Bundesrat | Weitere Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie

Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeitende auf Abruf

Anspruch gilt rückwirkend ab dem 1.9.20 und ist bis am am 30.6.21 befristet.
Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 die Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen. Mit der Änderung wird Mitarbeitenden auf Abruf in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, die seit mindestens sechs Monaten im Betrieb tätig sind, Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung gewährt. Die Änderung tritt rückwirkend ab 1. September 2020 in Kraft und stellt für diese Personengruppe somit einen Anspruch ohne Unterbruch seit März 2020 sicher. Ihr Anspruch ist bis zum 30. Juni 2021 befristet

¬ 28. Oktober 2020 | MM Bundesrat | Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeitende auf Abruf

Unterstützungsleistungen für Hotellerie, Gastronomie und weitere Tourismusbereiche

Der Regierungsrat BS stellt 15 Millionen Franken bereit. 
Der Regierungsrat beschliesst ein Unterstützungsprogramm für Hotellerie, Gastronomie sowie weitere Tourismusbereiche und erlässt die entsprechende Verordnung. Für das Unterstützungsprogramm stellt der Regierungsrat den Betrag von 15 Millionen Franken bereit, den er dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit entnimmt. Eine entsprechende Motion wird damit innerhalb eines Monats umgesetzt.

¬ 27. Oktober 2020 | Unterstützungsleistungen für Hotellerie, Gastronomie und weitere Tourismusbereiche
¬ 27. Oktober 2020 | Verordnung betreffend Unterstützungsprogramm insbesondere für Hotellerie und Gastronomie

Einführung der Polizeistunde für Gastronomie

Alle Restaurationsbetriebe müssen zwischen 23.00 bis 06.00 Uhr geschlossen bleiben.
Um der Coronapandemie weiter entgegenzutreten, verfügt das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt eine weitere Massnahmen: Alle Restaurationsbetriebe müssen zwischen 23.00 bis 06.00 Uhr geschlossen bleiben. Diese Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 24. Oktober 2020 um 12.00 Uhr in Kraft und gilt bis auf weiteres.

¬ 23. Oktober 2020 | Weitere Massnahme im Kanton Basel-Stadt

Begrenzung für Grossveranstaltungen im Kanton Basel-Stadt

Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt begrenzt die Anzahl Personen an Grossveranstaltungen per sofort auf maximal 1000 Personen.
Mit dieser Massnahme kommt das Gesundheitsdepartement auf zwei bisher erteilte Bewilligungen zur Durchführung von Grossveranstaltungen gemäss Covid-19-Verordnung besondere Lage zurück und erteilt die neue Auflage, dass die Anzahl der teilnehmenden Personen auf maximal 1000 beschränkt wird. Das Gesundheitsdepartement wird bis Ende Jahr keine neuen Bewilligungen für Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen mehr ausstellen und beobachtet die epidemiologische Lage. 

¬ 21. Oktober 2020 | Begrenzung für Grossveranstaltungen im Kanton Basel-Stadt

Bund verstärkt Massnahmen gegen das Coronavirus

Einschränkungen für private Veranstaltungen, keine öffentlichen Versammlungen von mehr als 15 Personen, ausgeweitete Maskenpflicht und Homeoffice.
Der Bundesrat hat mehrere, schweizweit gültige Massnahmen ergriffen. Ab Montag, 19. Oktober, sind im öffentlichen Raum spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt zudem in allen Bahnhöfen, Flughäfen und an Bus- und Tramhaltestellen. Er hat zudem Regeln für private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen aufgestellt. Ausserdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Ebenfalls neu ist auch die Empfehlung zum Homeoffice.

¬ 18. Oktober 2020 | Der Bundesrat hat mehrere, schweizweit gültige Massnahmen ergriffen
¬ 18. Oktober 2020 | Anpassungen vom 18. Oktober 2020 der Covid-19-Verordnung
¬ 18. Oktober 2020 | FAQ des Bundes zur neuen Verordnung 18. Oktober 2020
¬ 18. Oktober 2020 | Grafik zu den aktuellen Massnahmen des Bundes

Basel-Stadt verschärft kantonale Covid-19-Verordnung

Der Regierungsrat Basel-Stadt verschärft aufgrund der markant steigenden Infektionszahlen die kantonale Covid-19-Verordnung. Die Maskentragpflicht wird ausgedehnt auf weitere öffentlich zugängliche Innenräume, nicht nur wie bisher in Verkaufslokalen und Einkaufszentren. Und öffentliche und private Veranstaltungen werden auf maximal 50 Personen beschränkt, sofern weder der erforderliche Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen ergriffen werden können. Die Konsumation in Restaurationsbetrieben, einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokalen, darf nur noch sitzend erfolgen. Die neuen Massnahmen treten per kommenden Montag, 19. Oktober 2020, in Kraft.

¬ 15. Oktober 2020 | Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Basel-Stadt
¬ 15. Oktober 2020 | Erläuterungen zur Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Basel-Stadt
¬ 16. Oktober 2020 | MM Regierungsrat BS | Basel-Stadt verschärft kantonale Covid-19-Verordnung

SwissCovid App und Contact Tracing

Die SwissCovid App für Smartphones trägt zur Eindämmung des neuen Coronavirus bei.
Beim Contact Tracing werden enge Kontakte von mit dem Coronavirus infizierten Personen ausfindig gemacht. Die SwissCovid App unterstützt dies: Sie stellt fest, ob wir Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Dadurch können wir Übertragungsketten stoppen. Sie ergänzt das klassische Contact Tracing – die Rückverfolgung neuer Ansteckungen durch die Kantone – und hilft somit, Übertragungsketten zu stoppen.

¬ SwissCovid App für iOS
¬ SwissCovid App für Android

Neue Vorgaben für Restaurationsbetriebe

Maskentragpflicht – Kontaktdatenerfassung – maximal 100 Gäste pro Raum.
Für die Restaurationsbetriebe wird die Anzahl der konsumierenden Gäste auf maximal 100 pro Raum begrenzt. Eine Konsumation in Stehbereichen ist neu unzulässig. Zwischen den an den Tischen sitzenden Gästegruppen sind der erforderliche Abstand einzuhalten oder spezielle Schutzvorrichtungen vorzusehen. Ein Restaurant kann weiterhin verschiedene Räume à 100 Personen betreiben. In Clubbetrieben, Diskotheken und Tanzlokalen dürfen insgesamt gleichzeitig höchstens 300 Personen anwesend sein. Neu ist, dass in allen Restaurationsbetrieben, einschliesslich Bar- und Clubbetrieben, Diskotheken und Tanzlokalen, die Kontaktdaten zu erheben sind.

¬ 16. Oktober 2020 | MM Regierungsrat BS | Basel-Stadt verschärft kantonale Covid-19-Verordnung

Ausdehnung der Maskentragpflicht

Ausweitung auf weitere öffentlich zugängliche Innenräume.
Die Bestimmung der Maskentragpflicht wird ausgeweitet auf öffentlich zugängliche Innenräume weiterer Einrichtungen und Betriebe wie Restaurationsbetriebe, einschliesslich Bar- und Clubbetriebe sowie Diskotheken und Tanzlokale, Museen, Kinos, Theater, Empfangs- und Pausenbereiche von Sport- und Fitnesszentren, Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt wie Coiffeure oder Massagen, Banken, Poststellen, Bahnhöfe, Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler und Arztpraxen, Alters- und Pflegeheime oder Gotteshäuser. Im neuen Paragraphen 3 der kantonalen Verordnung ist die abschliessende Liste vollständig einsehbar. Auch die öffentliche Verwaltung ist betroffen mit öffentlich zugänglichen Innenräumen mit regelmässigem Personenverkehr, namentlich Empfangs- und Schalterbereiche für Kundinnen und Kunden.
Aufgrund der verschiedenen Gegebenheiten gelten Ausnahmen. Zum Beispiel werden Gäste von Restaurationsbetrieben, einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokalen, solange sie konsumierend am Tisch sitzen, von der Maskenpflicht ausgenommen.

¬ 16. Oktober 2020 | MM Regierungsrat BS | Basel-Stadt verschärft kantonale Covid-19-Verordnung

Beschränkungen von öffentlichen und privaten Veranstaltungen

Maximal 50 Personen und Kontaktdatenerfassung.
Öffentliche und private Veranstaltungen mit höchstens 1000 Personen können nur noch durchgeführt werden, wenn der erforderliche Abstand eingehalten oder Schutzmassnahmen ergriffen werden können. Ist dies nicht möglich, so dürfen höchstens 50 Personen teilnehmen und es sind die Kontaktdaten zu erheben.

Die neuen kantonalen Vorgaben gelten nicht für Grossveranstaltungen, da der Kanton die Bewilligung für eine solche Veranstaltung grundsätzlich erteilen muss. Der Kanton kann eine erteilte Bewilligung widerrufen oder zusätzliche Einschränkungen erlassen, wenn sich die epidemiologische Lage verschlechtert.

¬ 16. Oktober 2020 | MM Regierungsrat BS | Basel-Stadt verschärft kantonale Covid-19-Verordnung

Weiterhin mehr Platz für Gastronomie im Freien

Da die Basler Gastronominnen und Gastronomen nach wie vor von den Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, verlängert das Tiefbauamt die vorübergehende Ausdehnung bestehenden Aussenbestuhlung (ausgenommen die Steinenvorstadt). Der Kanton unterstützt damit die baselstädtische Gastronomiebranche. Neu ist die Regelung bis Mitte 2021 befristet.

¬ 15. September 2020 | MM BVD BS | Weiterhin mehr Platz für Gastronomie im Freien

«Es geht darum, das Virus einzudämmen»

Die Corona-Fälle steigen in der Schweiz wieder an. Wie wir trotzdem ohne neuen Lockdown durch den Winter kommen, erklärt Manuel Battegay, Chefarzt Infektiologie & Spitalhygiene am Universitätsspital Basel und Mitglied der nationalen Covid-Taskforce im Interview mit der HKBB.

¬ 28. September 2020 | Interview mit Manuel Battegay, Chefarzt Infektiologie & Spitalhygiene am Universitätsspital Basel

Neue Farbe für die BAG Kampagne

Orange als Signalwirkung. 
Die neue BAG-Direktorin Anne Lévy stellte am 09. Oktober 2020 die bekannte BAG Kampagne auf die Farbe Orange um. Dies als Reaktion auf die in den letzten Tagen und Wochen stetig ansteigenden Fallzahlen. Dabei bleibt die Botschaft die selbe, jedoch soll die orange Farbe mit entsprechender Signalwirkung auf die Ernsthaftigkeit und auf eine neue Phase der Pandemie hinweisen. Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Plakatierung im eigenen Unternehmen auf die aktuelle Farbe anzupassen.

¬ Das neue PDF gibt es zum Download unter bag-coronavirus.ch/downloads/

Corona Massnahmen: Eine Übersicht

Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie.
In den meisten Fällen werden die angeordneten und branchenübergreifenden Schutzmassnahmen im Kanton Basel-Stadt bereits vorbildlich umgesetzt. Nichtsdestotrotz kommt es vereinzelnd immer wieder und gerade auch im Event-Bereich oder bei Restaurationsbetrieben zu falschen Interpretationen und Missverständnissen. Die weiter unten angefügten Verordnungen sollen hier Klarheit schaffen sowie helfen, diese vermeidbaren Missverständnisse zu verhindern.

¬ Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Basel-Stadt zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
¬ Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie

Anmeldeverfahren für Kurzarbeit

Das vereinfachte Verfahren gilt noch bis Ende Dezember 2020.
Der Bundesrat hat am 12. August 2020 entschieden, bis Ende Dezember 2020 das vereinfachte Verfahren für die Voranmeldung von Kurzarbeit sowie das summarische Verfahren für die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beizubehalten. Daher gilt bis am 31. Dezember 2020 zur Abwicklung der KAE einzig der «Prozess KAE COVID-19» und es sind für KAE ausschliesslich die «COVID-19-Formulare» zu verwenden, unabhängig von der Begründung der KAE.

¬ Alle Informationen zum Anmeldeverfahren

Der Regierungsrat erlässt einen Teil der Allmendgebühren

Der Regierungsrat erlässt 2020 infolge der Coronakrise einen Teil der Allmendgebühren sowie der Pachtzinsen für Freizeitgärten auf französischem Boden. Somit unterstützt der Regierungsrat das städtische Gewerbe sowie die Messe- und Marktbetreibenden in der Zeit von COVID-19 nach seinen Möglichkeiten. Aus diesem Grund erlässt er im 2020 einen Teil der Allmendgebühren für Reklamereiter, Warenauslagen, Reklameanlagen und Boulevardrestaurants gemäss Verordnung zum Allmendgebührengesetz. Für die Monate März und April 2020 wurden sie vollständig erlassen und ab dem Mai bis zum 31. Dezember 2020 um 50 Prozent reduziert.

¬ 23. September 2020 | MM Regierungsrat | Der Regierungsrat erlässt einen Teil der Allmendgebühren

Zum Bewilligungsverfahren von Grossveranstaltungen im Kanton Basel-Stadt

Der Regierungsrat hat im Nachgang zum bundesrätlichen Entscheid, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober wieder zu erlauben, den nötigen kantonalen Bewilligungsprozess festgelegt und die kantonale Verordnung angepasst. Gesuche für Grossveranstaltungen müssen beim Gesundheitsdepartement eingereicht werden. Die angepasste kantonale Verordnung tritt auf Donnerstag, 1. Oktober 2020, in Kraft. Die Vorgaben für Veranstaltungen von 100 bis 1000 Personen, welche der Regierungsrat am 7. Juli 2020 beschlossen hat, haben weiterhin Gültigkeit.

¬ MM RR BS | Zum Bewilligungsverfahren von Grossveranstaltungen im Kanton Basel-Stadt

Wirtschaftliche Folgen der Covid-19-Pandemie für Basel-Stadt

Verschiedene Indikatoren zeigen, dass die positive Wirtschaftsentwicklung der vergangenen Jahre auch in Basel-Stadt unvermittelt abgebremst wurde. So geht BAK Economics in der jüngsten Konjunkturprognose vom Juli davon aus, dass das reale BIP im Jahr 2020 um rund 2.0% schrumpfen wird (Schweiz: -5.8%). Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose aufgrund der unbekannten weiteren Entwicklung der Pandemie mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist. Stabilisierend wirken – wie auch schon in vergangenen Krisen – die Life Sciences und ihr relativ hoher Anteil an der baselstädtischen Wertschöpfung.

Eine gemeinsame Umfrage der Wirtschaftsverbände und der Standortförderungen von Basel-Stadt und Baselland zeichnet für die Wirtschaft der Region Basel ein durchwachsenes Bild mit grossen Unterschieden zwischen den Branchen.

 

¬ AWA BS | Wirtschaftliche Folgen der Covid-19-Pandemie für Basel-Stadt
¬ AWA BS | Durchzogene Stimmung in der regionalen Wirtschaft – grosse Unterschiede zwischen den Branchen

Erweiterte Maskenpflicht im Kanton Basel-Stadt

Der Regierungsrat Basel-Stadt hat aufgrund der steigenden Infektionszahlen beschlossen, eine Maskentragpflicht für Verkaufslokale und Einkaufszentren sowie für Mitarbeitende von Restaurationsbetrieben anzuordnen. Mit dieser Maskenpflicht folgt der Kanton Basel-Stadt einer Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit wie auch der Gesundheitsdirektorenkonferenz. Die neue teilweise Maskenpflicht tritt per Montag, 24. August 2020 in Kraft.

¬ Erläuterungen zur Verordnung
¬ 20. August 2020 | MM Regierungsrat BS | Erweiterte Maskenpflicht im Kanton Basel-Stadt

Grossanlässe ab Oktober unter strengen Bedingungen und mit Bewilligung wieder möglich

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 entschieden, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 wieder zu erlauben. Es gelten strenge Schutzmassnahmen und die Kantone müssen die Anlässe bewilligen. Dabei müssen die Kantone ihre epidemiologische Lage und ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass sich die Situation in der Schweiz nicht verschlechtert. Gleichzeitig trägt er mit dem vorsichtigen Öffnungsschritt den gesellschaftlichen Bedürfnissen sowie den wirtschaftlichen Interessen der Sportvereine und Kulturveranstaltern Rechnung.

¬ 12. August 2020 | MM Bundesrat | Grossanlässe ab Oktober wieder möglich
¬ 02. September 2020 | MM Bundesrat | Grossveranstaltungen sind unter strengen Auflagen wieder möglich

Grosse Nachfrage nach Mietzinshilfen für Geschäfte

Die Corona-Mietzinshilfe an Basler Geschäfte entspricht einem grossen Bedürfnis. Per Anfang August wurden über 700 Beitragsgesuche eingereicht. Davon wurde rund ein Drittel bereits genehmigt und ausbezahlt. Gesuche können noch bis Ende September beim Finanzdepartement eingereicht werden.

¬ 07. August 2020 | MM Finanzdepartment | Grosse Nachfrage nach Mietzinshilfen für Geschäfte

Die Wirtschaft der Region auf dem Weg aus Der Krise – ein Stimmungsbild

Der Arbeitgeberverband Basel, der Gewerbeverband Basel-Stadt, die Handelskammer beider Basel, die Standortförderung Basel-Stadt und die Standortförderung Baselland haben gemeinsam eine Umfrage zur Bewältigung des Lockdowns bei den Unternehmen der Wirtschaftsregion Basel durchgeführt. 635 Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus allen Branchen und aus allen Unternehmensgrössen haben an der Umfrage teilgenommen. Die erhaltenen Rückmeldungen zeigen: der Impact des Corona-Virus auf die Wirtschaft ist immens. Die Unternehmen sind auf dem Weg aus der Krise – in Abhängigkeit der Branche unterschiedlich schnell.

¬ 05. August 2020 | Medienmitteilung Handelskammer beider Basel

Anmeldeverfahren für Kurzarbeit - wichtige Änderungen ab 1.9.2020!

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat in seiner Weisung 2020/10 vom 22. Juli 2020 angeordnet, dass alle Bewilligungen, die eine Dauer von mehr als 3 Monaten aufweisen, am 31. August 2020 enden. Dies deshalb, weil die COVID-19-Verordnung des Bundesrates an diesem Datum endet und Kurzarbeit danach weitgehend dem normalgesetzlichen Verfahren folgt. Hat eine Bewilligung am 31. August 2020 eine Gesamtdauer von mehr als drei Monaten erreicht, so endet der Anspruch Kurzarbeit abzurechnen an diesem Datum, auch wenn die Bewilligung (Verfügung) ein späteres Enddatum aufweist. Falls ein Betrieb im September 2020 eine neue Bewilligung für Kurzarbeit benötigt, muss spätestens am 22. August 2020 (10-tägige Voranmeldefrist) eine neue Voranmeldung bei der Kantonalen Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung einreicht werden. Dazu sind die regulären Formulare - und nicht die COVID-Voranmeldung - zu verwenden.

¬ Alle Informationen zu den Änderungen beim Anmeldeverfahren

Erlass weiterer Schutzmassnahmen im Kanton Basel-Stadt

Der Regierungsrat Basel-Stadt hat in Abstimmung mit den Kantonen Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn weitere Schutzmassnahmen beschlossen, um die lokale Ausbreitung des Coronavirus bestmöglich unter Kontrolle zu halten. Die Massnahmen betreffen die Reduktion der Anzahl Gäste von bisher 300 auf neu 100 Personen in Restaurationsbetrieben und an Veranstaltungen, wenn weder Abstandsregeln eingehalten werden können noch Schutzmassnahmen wie Masken oder Abschrankungen vorgesehen sind, sondern lediglich das Erfassen von Kontaktdaten. Diese Massnahmen treten am Donnerstag, 9. Juli 2020, in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2020.

¬ 08. Juli 2020 | MM Regierungsrat BS | Erlass weiterer Schutzmassnahmen im Kanton Basel-Stadt

Verschärfte Identitätskontrollen bei der Erhebung von Kontaktdaten

Der Regierungsrat hat gestern beschlossen, die Betreiber und Organisatoren von Einrichtungen und Veranstaltungen stärker in die Pflicht zu nehmen.
Diese haben neu mittels Kontrolle des Identitätsausweises oder anderweitig die Richtigkeit der erhobenen Besucherdaten zu gewährleisten. Eine entsprechende Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Basel-Stadt zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie tritt am Montag, 6. Juli 2020, in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020.

¬ MM Regierungsrat BS | Verschärfte Identitätskontrollen bei der Erhebung von Kontaktdaten

Regierungsrat erhöht Mittel für Ausfallentschädigungen im Kulturbereich

Neu stehen 15 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen zur Verfügung.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung am Dienstag weitere 5 Millionen Franken für Kulturschaffende zulasten des Krisenfonds bewilligt, um die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus im Kultursektor abzufedern. Dies geschieht, nachdem der Bund die Massnahmen zur Sicherung der Schweizer Kulturlandschaft um vier Monate bis zum 20. September verlängert und seine Mittel für Ausfallentschädigungen im Kulturbereich erhöht hat. Zusammen mit den bereits im März aus dem Krisenfonds gesprochenen 10 Millionen Franken stellt der Kanton neu 15 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen zur Verfügung. Zusammen mit den Bundesmitteln werden dem Kultursektor in Basel-Stadt nun 30 Millionen Franken zugesprochen.

¬ MM Regierungsrat BS | Regierungsrat erhöht Mittel für Ausfallentschädigungen im Kulturbereich auf 15 Millionen Franken

Kurzarbeitsentschädigung: Verlängerung der Bezugsdauer auf 18 Monate

Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate verlängert.
Zudem gilt eine Karenzfrist von einem Tag. Diese Verordnungsänderung tritt am 1. September 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2021. Durch die Verlängerung dieser Höchstbezugsdauer auf achtzehn Monate per 1. September 2020 haben die betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten weiterhin von der Unterstützung der KAE zu profitieren.

¬ 01. Juli 2020 | Kurzarbeitsentschädigung: Verlängerung der Bezugsdauer auf 18 Monate

Bundesrat beschliesst weitgehende Lockerungen per 22. Juni

Weitgehende Normalisierung und vereinfachte Grundregeln zum Schutz der Bevölkerung.
Ab Montag, 22. Juni 2020, werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben. Einzig Grossveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten. Dies hat der Bundesrat aufgrund der anhaltend tiefen Fallzahlen an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 beschlossen. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Der Bundesrat hat dafür die Vorgaben vereinfacht. Handhygiene und Abstandhalten bleiben die wichtigsten Schutzmassnahmen; der Bundesrat setzt weiterhin stark auf eigenverantwortliches Handeln.

¬ 19. Juni 2020 | Weitgehende Normalisierung und vereinfachte Grundregeln zum Schutz der Bevölkerung

Weitere Lockerungen für die Gastronomie

Nebst der Herabsetzung des Mindestabstands auf 1.5 Meter wird auch die Sperrstunde aufgehoben.
Neu beträgt der Mindestabstand 1.5 Meter und nicht mehr zwei Meter. Zentral sind weiterhin die Hygienemassnahmen und das Händewaschen wie auch die Rückverfolgbarkeit. In Restaurants besteht ab dem 22. Juni ebenfalls keine Sitzpflicht mehr. Der Bundesrat hat zudem die Sperrstunde für Restaurationsbetriebe, Discos und Nachtclubs aufgehoben.

¬ 19. Juni 2020 | Weitgehende Normalisierung und vereinfachte Grundregeln zum Schutz der Bevölkerung

Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen möglich

Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen sind ab 22. Juni wieder erlaubt.
Das Nachverfolgen von Kontakten muss aber stets möglich sein. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Die Kantone können diese Grenze auch herabsetzen. Grossveranstaltungen von mehr als 1000 Personen sind ab Anfang September wieder erlaubt, sofern sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert. Dabei müssen die Teilnehmenden ebenfalls in Sektoren aufgeteilt werden.

¬ 19. Juni 2020 | Weitgehende Normalisierung und vereinfachte Grundregeln zum Schutz der Bevölkerung

SwissCovid App und Contact Tracing

Die SwissCovid App für Smartphones trägt zur Eindämmung des neuen Coronavirus bei.
Beim Contact Tracing werden enge Kontakte von mit dem Coronavirus infizierten Personen ausfindig gemacht. Die SwissCovid App unterstützt dies: Sie stellt fest, ob wir Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Dadurch können wir Übertragungsketten stoppen. Sie ergänzt das klassische Contact Tracing – die Rückverfolgung neuer Ansteckungen durch die Kantone – und hilft somit, Übertragungsketten zu stoppen. Die SwissCovid App ist ab 25. Juni im Apple Store und Google Play Store verfügbar.

¬ SwissCovid App für iOS
¬ SwissCovid App für Android

Vereinfachte Grundregeln für alle

Der Bundesrat hat die Vorgaben für Schutzkonzepte vereinfacht und vereinheitlicht.
Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen, auf spezifische Regeln für einzelne Kategorien von Betrieben, Veranstaltungen oder Bildungseinrichtungen wird verzichtet. Neu gelten dieselben Vorgaben für alle Konzepte; Musterschutzkonzepte gibt es keine mehr. Der Mindestabstand von 1.5 Meter kann weiterhin unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder Trennwände vorhanden sind. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen, zum Beispiel im Konzert oder im Kino, reicht das Leerlassen eines Sitzes. Falls an Veranstaltungen oder Anlässen die Distanzmassnahmen nicht möglich sind, müssen Kontaktlisten geführt werden.

¬ 19. Juni 2020 | Weitgehende Normalisierung und vereinfachte Grundregeln zum Schutz der Bevölkerung

Home-Office-Empfehlung wird aufgehoben

Die Entscheidung darüber, ob die Arbeitnehmenden zu Hause oder im Büro arbeiten sollen, ist zukünftig dem Arbeitgeber überlassen.
Die Home-Office-Empfehlungen werden aufgehoben, ebenso die Vorgaben zum Schutz der Gruppe besonders gefährdeter Personen. Auch diese können wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmenden mit entsprechenden Massnahmen zu schützen. Es gilt das Arbeitsgesetz. Die vereinfachten Grundregeln gelten auch für das Gewerbe, die Industrie sowie öffentlich nicht zugängliche Dienstleistungsbetriebe. Schutzkonzepte sind hier nicht nötig. 

¬ 19. Juni 2020 | Weitgehende Normalisierung und vereinfachte Grundregeln zum Schutz der Bevölkerung

Geldpolitische Lagebeurteilung vom 18. Juni 2020

Nationalbank führt expansive Geldpolitik fort.
Die Corona-Pandemie und die Massnahmen zu ihrer Eindämmung haben im Ausland und in der Schweiz die Wirtschaftsaktivität einbrechen und die Inflation sinken lassen. Die expansive Geldpolitik der Nationalbank bleibt weiterhin nötig, um angemessene monetäre Bedingungen in der Schweiz zu gewährleisten.

¬ MM SNB | Geldpolitische Lagebeurteilung vom 18. Juni 2020