2 Stunden machen’s möglich!
Die Basler Stimmbevölkerung hat am Sonntag, 3. März 2013, die Chance, den Basler Detailhandel nachhaltig zu stärken. Für ein Ja zum Grossrats-Beschluss für zwei zusätzliche Verkaufsstunden am Samstag gibt es viele gute Gründe.
Der Detailhandel bietet als zweitgrösster, privater Arbeitgeber in Basel gegen 10‘000 gute Stellen – viele davon in Teilzeit. Dies ist für Mütter und Väter sowie für junge Leute in Ausbildung äusserst wertvoll. Die seit längerem wirtschaftlich schwierige Lage im Basler Detailhandel gefährdet weitere rund 1’000 Stellen. Dies nicht zuletzt wegen wirtschaftsunfreundlicheren Rahmenbedingungen im Vergleich zum angrenzenden In- und Ausland. Dazu zählen auch die viel zu restriktiven Öffnungszeiten.
Freiraum – Ladenöffnungszeiten
«Ein Freiraum ist die Freiheit, die eine Person oder eine Gruppe zur Entwicklung, Definition und Entfaltung ihrer Identität und Kreativität benötigt.» Freiräume verändern sich ständig, sie werden durch innere wie auch durch äussere Veränderungen beein-flusst. Freiräume entwickeln sich und passen sich somit den veränderten Lebensformen an. Trotzdem haben Freiräume klare Bedingungen, und stehen in Bezug zum Gesamten und Zueinander.
Bei den Ladenöffnungszeiten hängt der Freiraum von der unternehmerischen Entscheidung und den gesetzlichen Ladenöffnungs-zeiten ab. Detailhändler richten sich bei der Festlegung ihrer Öffnungszeiten in erster Linie an der Nachfrage der Konsumenten aus. Die tatsächlichen Öffnungszeiten, entsprechend der Nachfrage, fallen jedoch weitaus geringer aus, als es die gesetzlichen Rahmen-bedingungen/Ladenöffnungszeiten ermöglichen würden. So kann jedoch bei Bedarf, z.B. bei Grossveranstaltungen und Festen oder in Tourismusregionen, das Angebot auch saisonal oder situativ angepasst werden. Unkompliziert und einfach innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Die bestehende nationale gesetzliche Regelung (Bundesgesetz ArG) gibt dem Detailhandel einen flexiblen Rahmen, innerhalb dessen sich dieser bei der Festsetzung der Ladenöffnungszeiten an die Bedürfnisse der Konsumenten anpassen kann. Und bietet so auch einen optimalen Mitarbeiterschutz. Bundesgesetz. Arbeitsgesetz ArG Art. 1035
«Wieso bis 20 Uhr am Samstag? Unter der Woche schöpft doch auch kaum ein Geschäft die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus.»
Der Samstag ist mit Abstand der umsatzstärkste Wochentag. Bis zu 40 Prozent des wöchentlichen Umsatzes werden an den Samstagen erwirtschaftet. Es ist deshalb in der aktuell sehr schwierigen Lage des Basler Detailhandels von entscheidender Bedeutung, mit einer massvollen Erweiterung der Ladenöffnungszeiten den Umsatz nur schon halten zu können. Grundsätzlich liegt es jedoch in der unternehmerischen Freiheit jedes einzelnen Ladenbetreibers, zu entscheiden, wann er seinen Laden offen hat. Mit der massvollen Erweiterung der Ladenöffnungszeiten am Samstag sollen die Geschäfte die Möglichkeit bekommen, zwei zusätzliche Stunden offen zu haben.
Man bedenke
«Aus makroökonomischer Sicht wird in der Regel davon ausgegangen, dass Regulierungen das Wachstum und die Beschäftigung hemmen. Insgesamt sind, aufgrund der theoretischen und empirischen Erfahrungen und unter Berücksichtigung der schweiz-erischen Situation, grundsätzlich positive Auswirkungen flexiblerer Ladenöffnungszeiten auf die Konsumentinnen, die Beschäftigung im Detailhandel, die Preise und das Wirtschaftswachstum zu erwarten.» Staatssekretariat für Wirtschaft seco
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